News aus Kanzlei & Medizinrecht

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Bei der Gründung eines MVZ wählt man in der Praxis zur Umgehung eines Ausschreibungsverfahrens häufig das Modell des Verzichts zugunsten einer Anstellung im MVZ. Wer wiederum jahrelang als niedergelassener Arzt in eigener Praxis gearbeitet hat, dem fällt der Schritt in die Anstellung schwer. Auf Beraterseite konnten wir den Verlust der Eigenständigkeit bislang ausgleichen, indem wir dem Arzt in seiner paralallen Funktion als MVZ-Gesellschafter weitreichende Mitbestimmungs- und Vetorechte im Gesellschaftsvertrag eingeräumt haben.

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In diesem Beitrag bespricht unsere Rechtsanwältin ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, inwieweit Formalitäten die Genehmigung zur Teilnahme an der Schmerztherapievereinbarung beeinflussen dürfen. Das Gericht stärkte durch sein Urteil die Position antragstellender Ärzte, indem es einer Verweigerung der Genehmigung aufgrund bloßer Förmlichkeiten eine Absage erteilte.“

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Bewertungen durch Patienten im Internet zuzulassen, ist ein zweischneidiges Schwert. Positive Kritiken können den Zulauf an Patienten beflügeln, negative diesen unerwünscht bremsen. Nicht immer müssen negative Bewertungen vom Leistungserbringer hingenommen werden. In dem Beitrag erörtern unsere Rechtsanwälte, wann eine Handhabe besteht und welche Reaktion wann sinnvoll ist.

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In diesem Beitrag bespricht unsere Rechtsanwältin ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, inwieweit Formalitäten die Genehmigung zur Teilnahme an der Schmerztherapievereinbarung beeinflussen dürfen. Das Gericht stärkte durch sein Urteil die Position antragstellender Ärzte, indem es einer Verweigerung der Genehmigung aufgrund bloßer Förmlichkeiten eine Absage erteilte.“

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Der Beitrag bespricht ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts, in dem dieses die Gleichbehandlung von Medizinischen Versorgungszentren stärkte. Mit einer überzeugenden, an den historischen Verhältnissen vor dem Terminservice- und Versorgungsgesetz orientierten Argumentation beendete das Gericht folgerichtig Ungleichbehandlungen in Bezug auf die Verlegung genehmigter Anstellungen.

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Wir freuen uns sehr, dass wir Herrn Lucas Augustyn als neuen Kollegen in unserem Team begrüßen dürfen und er uns in Zukunft auf dem Gebiet des Medizinrechts tatkräftig unterstützen wird. Mehr zu Hernn Augustyn finden Sie auf der Seite "Kanzlei  & Anwälte"

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Wir freuen uns sehr, dass wir Frau Dr. Christina Thissen als neue Kollegin in unserem Team begrüßen dürfen und sie uns mit ihrer Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet des Medizinrechts ab sofort tatkräftig unterstützen wird. Mehr zu Frau Thissen finden Sie auf der Seite "Kanzlei  & Anwälte"

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Zu weiteren Entwicklungen hinsichtlich eines geplanten Rettungsschirmes für Zahnärzte sowie in Bezug auf das Kurzarbeitergeld für Arztpraxen informiert unser drittes Update zur aktuellen Situation.

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Zur Zeit werden fast täglich neue Vorgaben betreffend die (zahn)ärztliche Tätigkeit erstellt. In Bezug auf die ärztliche Abrechnung, Verordnung und Dokumentation ergeben sich nachfolgend erläuterte Neuerungen.

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Nachdem in der vergangenen Woche bereits im Schnellverfahren erste Finanzhilfen an einzelne Betriebe beschieden und ausgezahlt wurden, haben Bund und Länder zudem einige Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht und teilweise sogar schon Gesetze verabschiedet. Wie hiervon Praxisinhaber und Leistungserbringer betroffen sind und welche Maßnahmen von den K(Z)Ven ergriffen werden, soll in diesem Update ausschnittsweise aufgezeigt werden.

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