Zulassungsausschuss / Berufungsausschuss
Durch die zahlreichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stehen unseren Mandanten heute vielfältige Möglichkeiten offen, an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung der gesetzlich Versicherten teilzunehmen.
Je nach den Wünschen unserer Mandanten beraten und begleiten wir sie bei der Übernahme einer (Teil)Zulassung im Wege des Nachbesetzungsverfahrens sowie der Begründung eines Job-Sharings oder der Beantragung einer Sonderbedarfszulassung.
Da jede dieser verschiedenen Formen der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung unterschiedliche Konsequenzen für die zur Verfügung stehenden Budgets, Zeitkontingente und auch die spätere Verwertbarkeit eines Praxissitzes haben, gilt es hier im Vorfeld, die individuelle Situation und die Bedürfnisse der Beteiligten genau zu analysieren, ein rechtlich einwandfreies und wirtschaftlich sinnvolles Konzept zu erarbeiten und die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten. Ebenso lassen wir regelmäßig Simulationsrechnungen durch die KV erstellen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projektes abzusichern.
Daneben unterstützen wir Praxisabgeber im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, des Nachbesetzungsverfahrens und bei den Verhandlungen mit potentiellen Praxisnachfolgern.
Wird einem niedergelassenen (Zahn)Arzt oder Psychotherapeuten im Laufe seiner Tätigkeit ein Verstoß gegen vertrags(zahn)ärztliche Regelungen vorgeworfen, wird nicht selten ein Zulassungsentziehungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen eines solchen Verfahrens ist es wichtig, genau abzuwägen, zu welchem Zeitpunkt in welchem Umfang Stellungnahmen abgegeben und Beweise beigebracht werden sollten.
Wir erarbeiten für unsere Mandanten eine entsprechende Verfahrenstaktik und übernehmen die Kommunikation mit den Ausschüssen. Daneben nehmen wir mit unseren Mandanten an Sitzungsterminen teil und beraten diese hinsichtlich möglicher Rechtsmittel.
Ebenso vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.
Wichtig ist für unsere gesamte Tätigkeit, dass wir unabhängig von der Art des Verfahrens bzw. des angestrebten Ziels gemeinsam mit unseren Mandanten ein jeweils individuelles Konzept erstellen, um die konkreten Wünsche und Ziele bestmöglich zu verwirklichen und in die Tat umzusetzen.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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