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Zulassungs­ausschuss / Berufungs­ausschuss

Durch die zahl­reichen Änderungen der rechtlichen Rahmen­bedingungen stehen unseren Mandanten heute viel­fältige Möglich­keiten offen, an der vertrags(zahn)ärztlichen Ver­sorgung der gesetzlich Ver­sicherten teil­zu­nehmen.

Je nach den Wünschen unserer Mandanten beraten und begleiten wir sie bei der Über­nahme einer (Teil)Zulassung im Wege des Nach­besetzungs­ver­fahrens sowie der Begründung eines Job-Sharings oder der Beantragung einer Sonder­bedarfs­zu­lassung.

Da jede dieser ver­schiedenen Formen der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung unter­schiedliche Konsequenzen für die zur Verfügung stehenden Budgets, Zeit­kontingente und auch die spätere Ver­wert­barkeit eines Praxis­sitzes haben, gilt es hier im Vorfeld, die indi­vidu­elle Situation und die Bedürf­nisse der Beteiligten genau zu analy­sieren, ein rechtlich einwand­freies und wirtschaft­lich sinn­volles Konzept zu erarbeiten und die ent­sprechen­den recht­lichen Schritte ein­zu­leiten. Ebenso lassen wir regel­mäßig Simulations­rechnungen durch die KV erstellen, um die wirt­schaft­liche Trag­fähigkeit eines Projektes abzusichern.

Daneben unterstützen wir Praxis­abgeber im Rahmen des Aus­schreibungs­verfahrens, des Nach­besetzungs­verfahrens und bei den Ver­hand­lungen mit potentiellen Praxis­nach­folgern.

Wird einem nieder­gelassenen (Zahn)Arzt oder Psycho­therapeuten im Laufe seiner Tätig­keit ein Verstoß gegen vertrags(zahn)ärztliche Regelungen vor­ge­worfen, wird nicht selten ein Zulassungs­entziehungs­verfahren eingeleitet. Im Rahmen eines solchen Ver­fahrens ist es wichtig, genau abzu­wägen, zu welchem Zeit­punkt in welchem Umfang Stellung­nahmen ab­ge­geben und Beweise bei­gebracht werden sollten.

Wir erarbeiten für unsere Mandanten eine ent­sprechende Verfahrens­taktik und über­nehmen die Kommunikation mit den Aus­schüssen. Daneben nehmen wir mit unseren Mandanten an Sitzungs­terminen teil und beraten diese hin­sichtlich möglicher Rechts­mittel.

Ebenso vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen Ver­fahren vor den Sozial­gerichten, Landes­sozial­gerichten und dem Bundes­sozial­gericht.

Wichtig ist für unsere gesamte Tätig­keit, dass wir un­ab­hängig von der Art des Ver­fahrens bzw. des ange­strebten Ziels gemein­sam mit unseren Mandanten ein jeweils indi­vidu­elles Konzept er­stellen, um die konkreten Wünsche und Ziele best­möglich zu ver­wirk­lichen und in die Tat um­zusetzen.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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augustyn@voss-medizinrecht.de

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