Plausibilitätsprüfung
Immer mehr niedergelassene Ärzte sehen sich mit Plausibilitätsprüfungsverfahren konfrontiert. Diese können wegen zeitlicher Implausibilitäten aufgrund der Überschreitung der Zeitvorgaben oder aufgrund von zu hoher Patientenidentitäten eingeleitet werden und beginnen häufig mit der Androhung empfindlicher Regresse, welche nicht selten den sechsstelligen Bereich erreichen.
Zeitliche Implausibilitäten liegen vor, wenn ein Arzt mit einer Vollzulassung mehr als 46.800 Minuten im Quartal oder an mehr als drei Tagen im Quartal jeweils mehr als 12 Stunden tätig ist. Berechnet werden diese Zeiten auf der Basis von Vorgaben, welche im EBM hinterlegt wird.
Verfügt ein Arzt über eine Teilzulassung, reduzieren sich die vg. Zeitkontingente entsprechend.
Neben den zeitlichen Implausibilitäten werden schon seit einigen Jahren vermehrt Verfahren wegen unzulässiger Patientenidentitäten eingeleitet. Geprüft werden Praxen, welche im Rahmen einer Praxisgemeinschaft tätig sind und bei denen auffällig viele Patienten in beiden Praxen vorstellig werden. Der Vorwurf in den darauf folgenden Plausibilitätsprüfungsverfahren ist ein Gestaltungsmissbrauch. Es wird unterstellt, dass Patienten absichtlich „hin und her“ überwiesen werden, um so die Scheinzahlen der Praxen und damit deren Budgets zu vergrößern. In vielen Fällen bestehen jedoch gute Gründe für Patientenüberschneidungen und somit kein Grund, Kürzungsmaßnahmen zu verhängen.
Wichtig ist es, direkt nach Bekanntgabe der Einleitung eines solchen Verfahrens durch die KV die Abrechnungswerte und das Behandlungsspektrum der Praxis zu analysieren und daraufhin zu überprüfen, ob und ggf. welche Praxisbesonderheiten bestehen, welche die u. U. vorliegenden Auffälligkeiten erklären und diese Fakten so aufzubereiten, dass das Verfahren bei der KV erfolgreich geführt werden kann.
Wir fordern daher in diesen Fällen umgehend die Verwaltungsakten an, prüfen die Abrechnungswerte und bereiten den Sachverhalt auf.
Zudem vertreten wir unsere Mandanten gegenüber der KV, erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten eine umfassende Stellungnahme und nehmen ggf. durch die KV anberaumte Termine war.
Darüber hinaus nehmen wir die Interessen unserer Mandanten in möglicherweise folgenden Widerspruchsverfahren und vor Gericht wahr.
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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