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Ärztenetzwerke

Ärztenetze sind Zusammen­schlüsse von nieder­ge­lassenen Ärzten ver­schiedener Fach­richtungen und Psycho­thera­peuten. Sie ver­folgen den Zweck eine fach­über­greifende, kooperative und wohn­ort­nahe ambulante medizinische Ver­sorgung zu orga­ni­sieren und die Qualität sowie die Effizienz der ärzt­lichen Ver­sorgung im Rahmen einer intensi­vierten fach­lichen Zusammen­arbeit zu steigern.

Über das Netz­werk, welches als Personen­gesell­schaft, GmbH oder als Genossen­schaft organisiert werden kann, können regionale Projekte zur Ver­besserung der Ver­sorgung voran­ge­trieben und gemein­sam organi­siert werden. Z. B. Ab­schluss von Ver­sorgungs­ver­trägen mit Kranken­kassen, Palliativ­netz­werke, gemein­same Schulung von Mit­arbeitern, Fort­bildung etc.

Die Gesund­heits­politik hat die Vor­teile von Netz­werken erkannt und deren An­er­kennung und Förderung in das Kranken­ver­sicherungs­recht (vgl. § 87b SGB V) auf­ge­nommen. Auch können Ärzte­netze selbst als Träger eines MVZ auf­treten.

Die Möglich­keiten der Ge­staltung sind viel­fältig und es bedarf einer sorg­fältigen Analyse und Planung, um ein Netz­werk erfolg­reich zu führen. Wir kooperieren mit erfahrenen „Netz­werkern“, um den Wunsch der ver­tieften Zusammen­arbeit zu einem erfolg­reichen Projekt zu machen.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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voss@voss-medizinrecht.de

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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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