Verfahren vor der Gutachterkommission
Erfahrungsgemäß wenden sich viele Patienten zunächst an die zuständige Gutachterkommission. Diese ist bei der jeweiligen (Zahn)Ärztekammer angesiedelt und untersucht Sachverhalte auf das Vorliegen von Anhaltspunkten für Behandlungsfehler.
Das Verfahren an sich ist freiwillig, d. h. kein (Zahn)Arzt wird gezwungen, an einem solchen Verfahren teilzunehmen. Für die Teilnahme kann sprechen, dass bei Erlangung eines positiven Gutachtens die meisten Patienten kein gerichtliches Verfahren mehr anstreben und damit ein zeit- und nervenaufreibender Zivilprozess vermieden werden kann. Aus verschiedenen Gründen (z. B. zeitnah eintretende Verjährung etc.) bietet es sich jedoch in einigen Fällen an, ein Verfahren vor der Gutachterkommission abzulehnen. Insofern sollte in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft und mit der zuständigen Haftpflichtversicherung abgestimmt werden, ob diesem Verfahren zugestimmt wird.
Das Verfahren an sich erfordert keine anwaltliche Vertretung. Das Gutachten hat auch vor Gericht keinen vollen Beweiswert, sodass in aller Regel ein eigenständiges Sachverständigengutachten durch das zuständige Gericht in Auftrag gegeben wird.
Allerdings werden für die Bewertung des Sachverhaltes auch alle außergerichtlichen Schriftsätze wie z. B. die Einlassungen und Stellungnahmen des betroffenen Zahnarztes oder Arztes im Verfahren vor der Gutachterkommission hinzugezogen. Die entsprechenden Schriftsätze sollten daher sorgfältig formuliert werden und nur die absolut notwendigen Aussagen und Informationen enthalten.
Wir beraten unsere Mandanten im Rahmen eines solchen Verfahrens hinsichtlich der Teilnahme und erarbeiten in Abstimmung mit der zuständigen Haftpflichtversicherung die erforderlichen Schriftsätze. Zudem übernehmen wir die Kommunikation mit der Kommission und gewährleisten die Einhaltung der gesetzten Fristen.
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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