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Verfahren vor der Gutachter­kommission

Erfahrungsgemäß wenden sich viele Patien­ten zu­nächst an die zu­stän­dige Gut­achter­kommission. Diese ist bei der je­wei­ligen (Zahn)­Ärzte­kammer an­ge­siedelt und unter­sucht Sach­ver­halte auf das Vor­liegen von An­halts­punkten für Behandlungs­fehler.

Das Ver­fahren an sich ist frei­willig, d. h. kein (Zahn)­Arzt wird ge­zwungen, an einem solchen Ver­fahren teil­zu­nehmen. Für die Teil­nahme kann sprechen, dass bei Er­langung eines posi­tiven Gut­achtens die meisten Patien­ten kein gericht­liches Ver­fahren mehr an­stre­ben und damit ein zeit- und nerven­auf­reiben­der Zivil­prozess ver­mieden werden kann. Aus ver­schie­denen Gründen (z. B. zeit­nah ein­treten­de Ver­jährung etc.) bietet es sich je­doch in einigen Fällen an, ein Ver­fahren vor der Gut­achter­kommission ab­zu­lehnen. Insofern sollte in jedem Einzel­fall sorg­fältig ge­prüft und mit der zu­stän­digen Haft­pflicht­ver­sicherung ab­ge­stimmt werden, ob diesem Ver­fahren zu­ge­stimmt wird.

Das Ver­fahren an sich er­for­dert keine anwalt­liche Ver­tretung. Das Gut­achten hat auch vor Gericht keinen vollen Beweis­wert, sodass in aller Regel ein eigen­stän­diges Sach­ver­stän­digen­gut­achten durch das zu­ständige Gericht in Auf­trag ge­geben wird.

Allerdings werden für die Bewertung des Sach­ver­haltes auch alle außer­gericht­lichen Schrift­sätze wie z. B. die Ein­lassungen und Stellung­nah­men des be­troffenen Zahn­arztes oder Arztes im Ver­fahren vor der Gut­achter­kommission hin­zu­ge­zogen. Die ent­sprechen­den Schrift­sätze sollten daher sorg­fältig formu­liert werden und nur die ab­solut not­wen­digen Aus­sagen und Infor­mationen ent­halten.

Wir beraten unsere Man­danten im Rahmen eines solchen Ver­fahrens hin­sicht­lich der Teil­nahme und er­ar­beiten in Ab­stimmung mit der zu­ständigen Haft­pflicht­ver­sicherung die er­forder­lichen Schrift­sätze. Zu­dem über­nehmen wir die Kommu­nika­tion mit der Kommission und gewähr­leisten die Ein­haltung der ge­setzten Fristen.

Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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