Prüfung und Gestaltung von Praxismietverträgen
Die Kosten der Praxisräumlichkeiten gehören nicht selten zu den drei größten wirtschaftlichen Posten einer Praxis.
Zudem werden in der Regel langfristige Vertragslaufzeiten von zehn und mehr Jahren vereinbart, so dass der zugrundeliegende Mietverrag entsprechend sorgfältig verhandelt und formuliert werden sollte.
Von der Verwendung von Musterverträgen ist dringend abzuraten, da diese keine Regelungen zugeschnitten auf die individuelle Situation beinhalten. So ist es für Freiberufler von extremer Wichtigkeit, dass dezidierte Vereinbarungen z. B. zur Gründung oder Erweiterung einer Gemeinschaftspraxis, zur Übertragung auf einen Nachfolger sowie zur Frage der Berufsunfähigkeit oder des Versterbens getroffen werden.
Es bietet sich zudem an, Absprachen zu baulichen Gegebenheiten, möglichen baulichen Veränderungen durch den Mieter und etwaige Rückbauverpflichtungen zu treffen.
Bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen sollte großer Wert darauf gelegt werden, dass die getroffenen Absprachen abschließend, vollständig und rechtlich eindeutig formuliert sind.
Die wechselseitigen Rechte und Pflichten müssen definiert und bestimmt werden, um spätere Streitigkeiten zu verhindern.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Frage der Schönheitsreparaturen, aber auch etwaige Verpflichtungen zu Instandhaltungsmaßnahmen etc. zu richten.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen und gestalten Mietverträge, welche auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind.
Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, wenn in einem laufenden Mietverhältnis Probleme entstehen. So kann es z. B. wegen einer beschränkten Nutzbarkeit der Mieträumlichkeiten aufgrund von Schäden am Gebäude (Wasserschäden, Schimmel, Rissbildung etc.), zu hoher oder zu niedriger Temperaturen in den Mieträumlichkeiten oder mangelhafter Pflege und Unterhalts des Mietobjekts zu Unstimmigkeiten mit dem Vermieter kommen.
In diesen Fällen informieren wir unsere Mandanten über die rechtliche Situation und erarbeiten Lösungswege mit dem Vermieter.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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