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Prüfung und Gestaltung von Praxis­miet­ver­trägen

Die Kosten der Praxis­räum­lich­keiten ge­hören nicht selten zu den drei größten wirt­schaft­lichen Posten einer Praxis.

Zudem werden in der Regel lang­fristige Vertrags­lauf­zeiten von zehn und mehr Jahren ver­ein­bart, so dass der zu­grunde­liegende Miet­ver­rag ent­sprechend sorg­fältig ver­handelt und formuliert werden sollte.

Von der Ver­wendung von Muster­ver­trägen ist dringend ab­zu­raten, da diese keine Rege­lungen zuge­schnitten auf die indi­vidu­elle Situation be­inhalten. So ist es für Frei­berufler von extremer Wichtig­keit, dass dezi­dierte Ver­ein­barungen z. B. zur Gründung oder Erweiterung einer Gemein­schafts­praxis, zur Über­tragung auf einen Nach­folger sowie zur Frage der Berufs­unfähig­keit oder des Ver­sterbens ge­troffen werden.

Es bietet sich zudem an, Ab­sprachen zu baulichen Gegeben­heiten, möglichen bau­lichen Ver­änderungen durch den Mieter und etwaige Rück­bau­ver­pflichtungen zu treffen.

Bereits im Rahmen der Vertrags­ver­handlungen sollte großer Wert darauf gelegt werden, dass die getroffenen Absprachen abschließend, voll­ständig und recht­lich ein­deutig formuliert sind.

Die wechsel­seitigen Rechte und Pflichten müssen definiert und bestimmt werden, um spätere Streitig­keiten zu ver­hindern.

Ein besonderes Augen­merk ist auf die Frage der Schön­heits­reparaturen, aber auch etwaige Ver­pflichtungen zu Instand­haltungs­maß­nahmen etc. zu richten.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bereits im Rahmen der Vertrags­ver­handlungen und ge­stalten Miet­ver­träge, welche auf die jeweilige Situation zuge­schnitten sind.

Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, wenn in einem laufenden Miet­ver­hältnis Probleme ent­stehen. So kann es z. B. wegen einer be­schränkten Nutz­bar­keit der Miet­räumlich­keiten auf­grund von Schäden am Gebäude (Wasser­schäden, Schimmel, Riss­bildung etc.), zu hoher oder zu niedriger Temperaturen in den Miet­räum­lich­keiten oder mangel­hafter Pflege und Unter­halts des Miet­objekts zu Unstimmig­keiten mit dem Vermieter kommen.

In diesen Fällen informieren wir unsere Mandanten über die recht­liche Situation und er­arbeiten Lösungs­wege mit dem Ver­mieter.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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voss@voss-medizinrecht.de

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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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