Praxisübertragung / Anteilsübertragung
Bei der Übertragung der (zahn)ärztlichen Einzelpraxis oder des Anteils an einer Gemeinschaftspraxis sind eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Als Grundlage für die freiberufliche Tätigkeit besteht die zu übertragende Praxis aus der Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen, die dem niedergelassenen Arzt eine ambulante Tätigkeit ermöglichen.
Im Rahmen der Übertragung einer Praxis bzw. von Anteilen an einer solchen ist daher besondere Sorgfalt bei der Wahl des Konzeptes und des Übertragungsweges angezeigt. Insbesondere bei der Übertragung von Praxen in gesperrten Planungsbereichen muss im Vorfeld besprochen und geklärt werden, auf welchem Wege im konkreten Einzelfall das notwendige Nachbesetzungsverfahren erfolgreich und ohne Störung von Mitbewerbern gestaltet und durchgeführt werden kann.
Daneben geht eine Praxis(anteils)übertragung meistens mit der Übernahme einer Vielzahl weiterer Verträge wie Arbeitsverträgen, Mietvertrag, Leasingverträgen etc. einher.
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten von der Ausschreibung ihres Vertragsarztsitzes über den ersten Kontakt mit potentiellen Erwerbern bis hin zur Konzeptionierung und Umsetzung der Übertragung.