Haftpflichtrecht / Behandlungsfehlerprozesse
Viele unserer ärztlichen und zahnärztlichen Mandanten sehen sich im Laufe ihres Berufslebens mindestens einmal mit einem Behandlungsfehlervorwurf konfrontiert. Eine solche Situation ist für den jeweiligen Behandler sehr belastend und häufig nervenaufreibend.
Wichtig ist es, die zuständige Haftpflichtversicherung umgehend zu kontaktieren und auf etwaige Anspruchsschreiben zeitnah und angemessen zu reagieren.
In vielen Fällen haben die Patienten ein Recht auf Einsicht in die sie betreffende Dokumentation. Allerdings erstreckt sich dieses Recht nicht auf sämtliche Behandlungsunterlagen und zudem grundsätzlich nicht auf die Originale. Diese sollten in jedem Fall in der Praxis verbleiben und nicht versandt werden (Ausnahmen können z. B. für Röntgenbilder gelten). Zudem dürfen beispielsweise persönliche Anmerkungen in den Karteikarten geschwärzt bzw. gelöscht werden. Insofern ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Unterlagen an den Patienten herauszugeben sind.
Darüber hinaus ist in Abstimmung mit der zuständigen Haftpflichtversicherung abzuwägen, welche Informationen an die Patientenseite weitergegeben und in welchem Umfang eine Stellungnahme abgegeben werden soll.
Wir arbeiten eng mit den gängigen Haftpflichtversicherungen zusammen und vertreten die Interessen unserer Mandanten gemeinsam mit den Interessen der zuständigen Haftpflichtversicherung, um so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Je nach Sachlage arbeiten wir auf einen außergerichtlichen Vergleich hin oder übernehmen die Vertretung in einem Haftpflichtprozess. Ebenso werden wir in Verfahren der Gutachterkommissionen tätig.