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Haftpflichtrecht / Behandlungs­fehler­prozesse

Viele unserer ärzt­lichen und zahn­ärzt­lichen Man­dan­ten sehen sich im Laufe ihres Berufs­lebens min­des­tens einmal mit einem Behandlungs­fehler­vor­wurf kon­frontiert. Eine solche Situation ist für den je­wei­li­gen Behand­ler sehr be­lastend und häufig nerven­auf­reibend.

Wichtig ist es, die zu­ständige Haft­pflicht­ver­sicherung um­gehend zu kontak­tieren und auf etwaige Anspruchs­schreiben zeit­nah und an­ge­messen zu reagieren.

In vielen Fällen haben die Patienten ein Recht auf Ein­sicht in die sie be­treffen­de Doku­menta­tion. Aller­dings er­streckt sich dieses Recht nicht auf sämt­liche Behandlungs­unter­lagen und zudem grund­sätz­lich nicht auf die Originale. Diese sollten in jedem Fall in der Praxis ver­blei­ben und nicht ver­sandt werden (Aus­nahmen können z. B. für Röntgen­bilder gelten). Zudem dürfen bei­spiels­weise per­sön­liche An­merkungen in den Kartei­karten ge­schwärzt bzw. ge­löscht werden. Insofern ist in jedem Einzel­fall zu prüfen, welche Unter­lagen an den Patienten heraus­zu­geben sind.

Darüber hinaus ist in Ab­stimmung mit der zu­stän­digen Haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­wägen, welche Infor­ma­tionen an die Patienten­seite weiter­ge­geben und in welchem Umfang eine Stellung­nahme ab­ge­geben werden soll.

Wir arbeiten eng mit den gängigen Haft­pflicht­versiche­rungen zu­sammen und ver­treten die Inter­essen unserer Man­danten gemein­sam mit den Interessen der zu­ständi­gen Haft­pflicht­ver­sicherung, um so das best­mög­liche Er­geb­nis zu er­zielen.

Je nach Sach­lage arbeiten wir auf einen außer­gericht­lichen Ver­gleich hin oder über­nehmen die Ver­tre­tung in einem Haft­pflicht­prozess. Ebenso werden wir in Ver­fahren der Gutachter­kommissionen tätig.