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Disziplinarausschuss

Niedergelassene (Zahn)Ärzte und Psycho­therapeuten unter­liegen im Rahmen ihrer Teil­nahme am System der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherungen einer Viel­zahl von Ver­pflichtungen. Diese ergeben sich aus verschiedensten Rechts­quellen wie dem SGB V, den Satzungen der K(Z)Ven, den Bundes­mantel­verträgen, den Richt­linien der Bundes­aus­schüsse usw.

Bei jeder Verletzung vertrags­ärzt­licher Pflichten besteht die Gefahr der Einleitung eines Disziplinar­ver­fahrens. Bereits die Ver­hängung eines Regresses im Rahmen eines Plausibilitäts­prüfungs­verfahrens zieht bspw. in der Regel ein solches Ver­fahren nach sich. Ebenso können andauernde Verstöße gegen das Wirtschaftlich­keits­gebot entsprechende Sanktionen nach sich ziehen.

Der mögliche Straf­rahmen ist von einer Ver­warnung über eine Geld­buße von bis zu 50.000 € bis hin zur Anordnung des Ruhens der Zulassung bis zu zwei Jahren sehr weit gefasst und beinhaltet empfindliche Straf­möglich­keiten.

Es ist daher wichtig, möglichst früh­zeitig fach­kundige Hilfe hinzu­zu­ziehen. Wir fordern in diesen Fällen zunächst die Verwaltungs­akte an und bereiten gemeinsam mit unseren Mandanten den Sach­verhalt auf. Sodann über­prüfen wir, ob alle formalen Voraus­setzungen ein­ge­halten wurden und er­arbeiten eine umfassende Stellung­nahme.

Unsere Tätigkeit reicht von der Über­nahme der Kommunikation mit den Aus­schüssen bzw. der K(Z)V bis zur Ver­tretung unserer Mandanten vor den Gerichten.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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voss@voss-medizinrecht.de

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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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