Disziplinarausschuss
Niedergelassene (Zahn)Ärzte und Psychotherapeuten unterliegen im Rahmen ihrer Teilnahme am System der gesetzlichen Krankenversicherungen einer Vielzahl von Verpflichtungen. Diese ergeben sich aus verschiedensten Rechtsquellen wie dem SGB V, den Satzungen der K(Z)Ven, den Bundesmantelverträgen, den Richtlinien der Bundesausschüsse usw.
Bei jeder Verletzung vertragsärztlicher Pflichten besteht die Gefahr der Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Bereits die Verhängung eines Regresses im Rahmen eines Plausibilitätsprüfungsverfahrens zieht bspw. in der Regel ein solches Verfahren nach sich. Ebenso können andauernde Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechende Sanktionen nach sich ziehen.
Der mögliche Strafrahmen ist von einer Verwarnung über eine Geldbuße von bis zu 50.000 € bis hin zur Anordnung des Ruhens der Zulassung bis zu zwei Jahren sehr weit gefasst und beinhaltet empfindliche Strafmöglichkeiten.
Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig fachkundige Hilfe hinzuzuziehen. Wir fordern in diesen Fällen zunächst die Verwaltungsakte an und bereiten gemeinsam mit unseren Mandanten den Sachverhalt auf. Sodann überprüfen wir, ob alle formalen Voraussetzungen eingehalten wurden und erarbeiten eine umfassende Stellungnahme.
Unsere Tätigkeit reicht von der Übernahme der Kommunikation mit den Ausschüssen bzw. der K(Z)V bis zur Vertretung unserer Mandanten vor den Gerichten.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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