Erstellung von Arbeitsverträgen / Genehmigungsverfahren
Im Rahmen der Erstellung von Arbeitsverträgen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Arbeitnehmerseite. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet sind wir mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den üblichen Gepflogenheiten vertraut. So sind wir in der Lage, für unsere jeweiligen Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Häufig besteht auch das Bedürfnis der Vereinbarung eines nachvertraglichen Konkurrenzschutzes oder einer Rückzahlungsverpflichtung für Fortbildungskosten, welche der Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers besucht.
Aufgrund der hohen formalen und inhaltlichen Anforderungen an solche Vereinbarungen sollte unbedingt ein fachkundiger Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, um die eigenen Rechte zu klären, durchzusetzen und Formulierungen zu wählen, welche einer nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Besondere Fragestellungen ergeben sich erfahrungsgemäß im Rahmen von Arbeitsverhältnissen mit Krankenhausträgern z. B. im Rahmen der Anstellung von Chefärzten, Honorarärzten etc. Hier gilt es zusätzliche Vorgaben z. B. des Arbeitszeitgesetzes sowie der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der Beschäftigung von Honorarärzten zu beachten und Regelungen zu finden, welche deren Anforderungen gerecht werden.
Besonderheiten gilt es insbesondere auch im Bereich der Anstellung von Ärzten durch niedergelassene Vertragsärzte zu beachten. Hier hat der Gesetzgeber im Laufe der letzten Gesetzesänderungen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Daher stellt sich in diesen Fällen bereits im Vorfeld die Frage, ob die Anstellung auf der Grundlage einer (Teil)Zulassung oder im Wege des Job-Sharings vorgenommen werden soll.
Diese Frage ist je nach Ausrichtung und Auslastung der Praxis unterschiedlich zu beantworten, so dass zunächst eine Analyse der Abrechnungswerte durchgeführt werden und ggf. eine Probeabrechnung durch die KV angefordert werden muss.
Darüber hinaus sind die Vorgaben der jeweiligen K(Z)V einzuhalten und das entsprechende Antragsverfahren vor dem zuständigen Zulassungsausschuss zu durchlaufen.
Auch hier vertreten wir die Interessen unserer Mandanten und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der Geschäftsstelle oder dem Ausschuss und begleiten bzw. vertreten unsere Mandanten in den Sitzungsterminen.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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