Berufs- und Approbationsrecht
Um am Gesundheitssystem teilnehmen zu können, müssen die Leistungserbringer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Genehmigungen einholen.
So besteht nicht nur für Zahnärzte und Ärzte sowie Psychotherapeuten, sondern z. B. auch für Apotheker zunächst die Notwendigkeit, eine Approbation zu erwerben. Dies kann sich beispielsweise aufgrund von Problemen bei der Anerkennung von Studien- oder Ausbildungszeiten im Ausland schwierig gestalten.
Darüber hinaus begegnen unseren Mandanten im Laufe ihres Berufslebens zwangsläufig die Vorgaben ihres jeweiligen Standesrechts. Die Berufs- und Weiterbildungsordnungen regeln nicht nur die Frage, in welchen Bereichen und unter welchen Voraussetzungen ein Leistungserbringer tätig werden darf, sondern enthalten auch Regelungen zur (gemeinsamen) Berufsausübung, der Anstellung von Mitarbeitern bis hin zu Vorschriften zu Werbemöglichkeiten.