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Pauschalabrechnung von Privatkliniken durch OLG Düsseldorf bestätigt

von Dr. Christina Thissen

Während die meisten Landesärztekammern die Pauschalabrechnung durch konzessionierte Privatkliniken nicht nur bei stationärer, sondern auch bei ambulanter Leistungserbring unkritisch sehen, erachtet u.a. die Ärztekammer Nordrhein dies als unzulässig und vertritt dies auch gegenüber anfragenden Patienten und Versicherungen/der Beihilfe. Als Folge werden Rechnungen von Patienten nicht gezahlt oder aber gezahlte Beträge vom Versicherer an den Patienten nicht erstattet.

Nun konnten wir vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Kammerbezirk Nordrhein zur Fragestellung der Pauschalabrechnung einen entscheidenden Erfolg für unsere Mandanten erzielen (Urteil vom 27.04.2023, Az. I-8 U 140/21). Gegenstand des Klageverfahrens war die Vergütung einer ambulant durchgeführten Liposuktion, die der Patientin mit einem Pauschalbetrag in Rechnung gestellt wurde. Das Landgericht Duisburg hatte in erster Instanz noch argumentiert, dass sich die BGH-Rechtsprechung zur fehlenden Entgeltbindung konzessionierter Privatkliniken nur auf totale Krankenhausaufnahmeverträge, also stationäre Leistungserbringung beziehe und auf die vorliegende ambulante Leistungserbringung nicht übertragbar sei. Dementsprechend scheide eine Pauschalabrechnung aus. Ein einklagbarer Honoraranspruch setze eine GOÄ-Abrechnung voraus (Urteil vom 26.08.2021, Az. 4 O 218/19).

Zwar können in laufenden Gerichtsverfahren noch GOÄ-Rechnungen bei Gericht nachgereicht werden, um einen Honoraranspruch zu sichern. Häufig geht es insbesondere bei Privatkliniken aber – so wie auch im vorliegenden Fall - um hoch spezialisierte Leistungen, die in der GOÄ nicht oder wirtschaftlich nicht adäquat abgebildet sind und bei denen eine bundesweit anerkannte Analogberechnung fehlt. Scheitert die Pauschalabrechnung, so kann also oftmals über eine GOÄ-Rechnung keine adäquate Vergütung erzielt werden.

Insoweit ist es für Privatkliniken eine sehr gute Nachricht, dass das OLG Düsseldorf das Urteil des Landgerichts Duisburg verworfen und grünes Licht für die Pauschalabrechnung durch Privatkliniken gegeben hat. Die Revision wurde nicht zugelassen, so dass das Urteil rechtskräftig wird.

Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Vita »

thissen@voss-medizinrecht.de

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