Privatkliniken
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren auch Privatkliniken, die sich teilweise anderen (rechtlichen) Herausforderungen gegenüber sehen, als Häuser, die am System der gesetzlichen Krankenversicherungen teilnehmen.
So ist für den Betrieb einer Privatklinik eine Konzession notwendig, für deren Erlangung ein entsprechendes Verfahren bei der zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde durchlaufen werden muss.
Daneben stellen sich häufig Fragen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten in Form von Kooperationsverträgen und auch dem Belegarztwesen sowie arbeitsrechtliche Probleme mit den eigenen Beschäftigten.
Wie auch bei der Behandlung von GKV-Patienten, kann es in einer Privatklinik zu Behandlungsfehlervorwürfen von Seiten eines Patienten kommen, auf welche sachgerecht und in Absprache mit der zuständigen Haftpflichtversicherung reagiert werden muss.
Daneben bereiten häufig Abrechnungsfragen und Auseinandersetzungen mit Krankenkassen über die Erstattungsfähigkeit einzelner Leistungen Schwierigkeiten.
Wir bieten eine umfassende Beratung aller rechtlichen Aspekte einer Privatklinik und vertreten deren Interessen auch nach außen.