Arbeitsrecht / Praxismietverträge
Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden häufig mit verschiedensten rechtlichen Fragestellungen und Problemen auch aus dem Zivilrecht konfrontiert.
Die wichtigsten Bereiche sind diesbezüglich erfahrungsgemäß das Arbeitsrecht sowie das gewerbliche Mietrecht, da hier die Fundamente für die eigene Berufsausübung sowie die wirtschaftliche Existenz gelegt werden.
Im Arbeitsrecht stellen sich je nach der konkreten Situation verschiedenste Fragen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.
Dies beginnt bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses in Form des Arbeitsvertrages und setzt sich über Fragen z. B. der Regelungen des Mutterschutzes, der Urlaubsansprüche sowie Abmahnungen fort und endet bei der Frage, wie ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann (Kündigung, Aufhebungsvertrag etc.) und welche Formulierungen in einem Arbeitszeugnis zulässig sind.
Das gewerbliche Mietrecht betrifft all die Leistungserbringer, die eine eigene Praxis bzw. einen Pflegedienst oder ein Krankenhaus betreiben und in diesem Zusammenhang häufig bereits im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages aber auch im laufenden Mietverhältnis mit verschiedensten Fragestellungen konfrontiert werden.