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Arbeitsrecht / Praxismietverträge

Leistungs­erbringer im Gesund­heits­wesen werden häufig mit ver­schiedensten recht­lichen Frage­stellungen und Problemen auch aus dem Zivil­recht konfrontiert.

Die wichtigsten Bereiche sind dies­bezüg­lich erfahrungs­gemäß das Arbeits­recht sowie das gewerb­liche Miet­recht, da hier die Funda­mente für die eigene Berufs­aus­übung sowie die wirt­schaft­liche Existenz gelegt werden.

Im Arbeits­recht stellen sich je nach der konkreten Situation ver­schiedenste Fragen so­wohl auf Arbeit­geber- als auch auf Arbeit­nehmer­seite.

Dies beginnt bei der Be­gründung eines Arbeits­verhält­nisses in Form des Arbeits­ver­trages und setzt sich über Fragen z. B. der Regelungen des Mutter­schutzes, der Urlaubs­an­sprüche sowie Ab­mahnungen fort und endet bei der Frage, wie ein Arbeits­ver­hält­nis be­endet werden kann (Kündigung, Auf­hebungs­vertrag etc.) und welche Formulier­ungen in einem Arbeits­zeugnis zu­lässig sind.

Das gewerb­liche Mietr­echt betrifft all die Leistungs­erbringer, die eine eigene Praxis bzw. einen Pflege­dienst oder ein Kranken­haus betreiben und in diesem Zusammen­hang häufig bereits im Vorfeld des Ab­schlusses eines Miet­vertrages aber auch im laufenden Miet­verhält­nis mit ver­schiedensten Frage­stellungen kon­frontiert werden.

Kanzlei für Medizinrecht Voß & Partner in Münster