Betreuung von Investorenprozessen
Finanzinvestoren haben in den vergangenen Jahren den deutschen Gesundheitsmarkt als attraktive Anlageform entdeckt und sind zunehmend daran interessiert geeignete Praxen zu übernehmen und fortzuführen. Als Grundlage dient dabei ein vom Finanzinvestor übernommenes, zugelassenes Krankenhaus, worüber dieser in die Lage versetzt wird, in Form eines medizinischen Versorgungszentrums an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilzunehmen.
Während zunächst die kapitalintensiven Fachgebiete (z. B. Radiologie) im Fokus der Transaktionen und Beteiligungen standen, sind inzwischen insbesondere zahnärztliche Praxen Gegenstand von Übernahmen durch Investoren. Unternehmen wie bspw. KonfiDents, Colosseum Dental, Accura und Zahn1 versuchen, ein Netzwerk von Praxen aufzubauen und sich am Markt als überörtlicher Leistungserbringer zu etablieren. Die Konzeptionen der Transaktionen sind durchaus unterschiedlich. Gemeinsam ist allen, dass die Zahnärzte ihre Praxen in das Unternehmen einbringen und vor Ort die Praxis dann in Form eines MVZ fortgeführt wird, wobei die Verkäufer für einen gewissen Zeitraum eine führende Rolle in der Leistungserbringung im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses mit dem MVZ einnehmen müssen. Die Kaufpreise liegen in der Regel deutlich über denen, die bei der Veräußerung an einen anderen niederlassungswilligen Zahnarzt zu erzielen sind. In weiteren fachärztlichen Gebieten (z. B. der Onkologie) und in Bezug auf tierärztliche Kliniken sind inzwischen ähnliche Übernahmemodelle zu beobachten.
Wir betreuen diese Prozesse seit Jahren. Wichtig ist uns dabei, dass wir ausschließlich auf Seiten der Ärzte und Zahnärzte tätig werden und deren Interessen vertreten.
Der Prozess beginnt i. d. R. nach anfänglicher Vertragsanbahnung, mit Abschluss eines sog. Letter of Intend (LOI), in welchem die weiteren Schritte festgelegt werden. Zumeist sind darin Exklusivitätsvereinbarungen enthalten und die spätere Vertragsgestaltung orientiert sich an dem im LOI beschriebenen Weg. Dem Investor dient der LOI i. d. R. zur ersten Freigabe bei den dahinter stehenden Geldgebern. Daher ist bereits an dieser Stelle besondere Sorgfalt geboten.
An den LOI schließt sich die sog. Sorgfältigkeitsprüfung („Due Dilligence“) durch den Investor an, in der die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Praxis geprüft werden. Verläuft diese positiv, mündet sie sodann in einem konkreten Übernahmeangebot und den finalen Vertragsverhandlungen, bis hin zur Umsetzung der Transaktion.
Wir beraten und betreuen die Leistungserbringer im gesamten Prozess in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater und den wirtschaftlichen Beratern der Praxis. Aufgrund langjähriger Erfahrung und Kenntnis der Akteure auf Seiten der Investoren steuern wir den Prozess effizient im Interesse der abgabewilligen Ärzte und Zahnärzte.