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Betreuung von Investoren­prozessen

Finanz­in­ves­toren haben in den ver­gang­enen Jahren den deutschen Gesund­heits­markt als attraktive An­lage­form ent­deckt und sind zu­nehmend daran interessiert ge­eignete Praxen zu über­nehmen und fort­zu­führen. Als Grund­lage dient dabei ein vom Finanz­investor über­nommenes, zu­ge­lassenes Kranken­haus, wo­rüber dieser in die Lage ver­setzt wird, in Form eines medi­zi­nischen Ver­sorgungs­zentrums an der vertrags­(zahn)­ärzt­lichen Ver­sor­gung teil­zu­nehmen.

Während zu­nächst die kapital­inten­siven Fach­ge­biete (z. B. Radio­lo­gie) im Fokus der Trans­aktionen und Be­teili­gungen standen, sind in­zwischen ins­be­sondere zahn­ärzt­liche Praxen Gegen­stand von Über­nahmen durch Inves­toren. Unter­nehmen wie bspw. KonfiDents, Colosseum Dental, Accura und Zahn1 ver­suchen, ein Netz­werk von Praxen auf­zu­bau­en und sich am Markt als über­ört­licher Leistungs­er­bringer zu eta­blieren. Die Kon­zep­tionen der Trans­aktionen sind durch­aus unter­schied­lich. Gemein­sam ist allen, dass die Zahn­ärzte ihre Praxen in das Unter­nehmen ein­bringen und vor Ort die Praxis dann in Form eines MVZ fort­ge­führt wird, wo­bei die Ver­käufer für einen gewissen Zei­traum eine führende Rolle in der Leistungs­er­bringung im Rahmen eines An­stellungs­ver­hält­nisses mit dem MVZ ein­nehmen müssen. Die Kauf­preise liegen in der Regel deutlich über denen, die bei der Ver­äußerung an einen anderen nieder­lassungs­willigen Zah­narzt zu er­zielen sind. In weiteren fach­ärzt­lichen Gebieten (z. B. der Onko­lo­gie) und in Be­zug auf tier­ärzt­liche Kliniken sind in­zwischen ähn­liche Über­nahme­mo­delle zu be­o­bach­ten.

Wir be­treuen diese Prozesse seit Jahren. Wichtig ist uns dabei, dass wir aus­schließ­lich auf Seiten der Ärzte und Zahn­ärzte tätig werden und deren Interessen ver­tre­ten.

Der Prozess beginnt i. d. R. nach an­fäng­licher Vertrags­an­bahnung, mit Ab­schluss eines sog. Letter of Intend (LOI), in welchem die weiteren Schritte fest­ge­legt werden. Zu­meist sind darin Ex­klu­si­vi­täts­ver­ein­ba­rungen ent­halten und die spätere Ver­trags­ge­staltung orientiert sich an dem im LOI be­schrie­ben­en Weg. Dem Investor dient der LOI i. d. R. zur ersten Frei­gabe bei den da­hinter stehen­den Geld­ge­bern. Daher ist be­reits an dieser Stelle be­son­dere Sorg­falt ge­boten.

An den LOI schließt sich die sog. Sorg­fältig­keits­prü­fung („Due Dilligence“) durch den Investor an, in der die wirt­schaft­lichen und recht­lichen Rahmen­be­din­gun­gen der Praxis ge­prüft werden. Ver­läuft diese posi­tiv, mündet sie so­dann in einem konkreten Über­nahme­an­ge­bot und den finalen Vertrags­ver­hand­lungen, bis hin zur Um­setzung der Trans­aktion.

Wir be­raten und be­treuen die Leistungs­er­bringer im ge­samten Pro­zess in enger Zu­sammen­arbeit mit dem je­wei­li­gen Steuer­berater und den wirt­schaft­lichen Be­ratern der Praxis. Auf­grund lang­jähriger Er­fahrung und Kennt­nis der Akteure auf Seiten der Inves­toren steuern wir den Prozess effi­zient im Interesse der ab­gabe­willi­gen Ärzte und Zahn­ärzte.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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voss@voss-medizinrecht.de

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