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Versandapotheken

Seit dem 01.01.2004 ist es in Deutsch­land er­laubt, Arznei­mittel im Rahmen eines Versand­handels zu ver­treiben.

Versandapotheken haben hierbei wie Offizin­apotheken gesetz­lichen Vor­schriften. So muss der Be­treiber ein appro­bierter Apotheker sein, welcher eine Offizin­apotheke be­treibt. Neben dem „stationären“ Handel kann unter Ein­haltung der recht­lichen Rahmen­be­dingungen ein Versand von Arznei­mitteln durch­ge­führt werden.

Zudem müssen sowohl in der Offizin­apotheke als auch dem Versand­handel die­selben Medi­ka­mente an­ge­boten werden.

Wichtig ist, dass die An­gaben auf der Web­site des An­bieters den Impressums­vor­schriften genügen. Die Versand­apotheken müssen zudem an dem Melde­system für Not- und Nacht­dienste teil­nehmen und ein Not­fall­depot nach­weisen.

Daneben gibt es noch einige weitere Vor­schriften zu be­rück­sichtigen, um recht­lich ein­wand­frei tätig werden zu können.

Wir beraten und be­gleiten unsere Man­danten beim Aufbau einer Versand­apotheke und stellen sicher, dass den gesetz­lichen Vor­schriften Genüge getan wird. Darüber hinaus über­nehmen wir die Kommu­nika­tion mit den zu­stän­digen Stellen und führen den ent­sprechenden Schrift­verkehr.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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voss@voss-medizinrecht.de

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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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