Zweigstellen / ausgelagerte Praxisräumlichkeiten
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen KV die Genehmigung zum Betrieb einer Filiale zu beantragen. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist, dass die Versorgung am Ort der geplanten Zweigstelle verbessert wird.
Die KV prüft also die Versorgungslage vor Ort sowie die Erreichbarkeit und das Behandlungsangebot konkurrierender Praxen.
Wichtig ist es, bereits in der Antragsschrift auf diese Punkte einzugehen und ausführlich zu begründen, aus welchen Gründen (z. B. spezielle Behandlungs- oder Untersuchungsmethoden) die Qualität der Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten durch die Eröffnung der Zweigpraxis verbessert wird.
Es ist zudem darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit vergleichbarer Praxen nicht auf der Basis von Fahrtzeiten mit dem eigenen PKW, sondern unter Zugrundelegung des öffentlichen Nahverkehrs berechnet wird.
Von den Zweigpraxen zu unterscheiden sind die ausgelagerten Praxisräumlichkeiten.
Hierbei handelt es sich um Einheiten, in welchen spezielle Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden angeboten werden, welche in der Hauptpraxis nicht vorgehalten werden. Vertragsärztliche Sprechstunden dürfen am Standort der ausgelagerten Praxisräumlichkeiten nicht angeboten werden. Der Erstkontakt mit dem Patienten muss immer in der Hauptpraxis stattfinden. Allerdings dürfen in den ausgelagerten Praxisräumen grundsätzlich auch Untersuchungen oder Behandlungen, welche in der Hauptpraxis angeboten werden, durchgeführt werden. Dies jedoch nur in eingeschränktem Umfang. Die Inbetriebnahme von ausgelagerten Praxisräumen bedarf einer unverzüglichen Anzeige bei der zuständigen KV.
Im Rahmen unsere Tätigkeit beraten wir unsere Mandanten hinsichtlich der Erfolgsaussichten solcher Genehmigungsverfahren, analysieren das Umfeld der geplanten Erweiterung und verfassen und stellen die erforderlichen Antragsschriften.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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