Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Differenzen außergerichtlich nicht beilegen, folgt häufig der Gang vor das Arbeitsgericht. Hier wird in aller Regel zunächst ein Güteversuch durchgeführt, d. h. der zuständige Arbeitsrichter unternimmt den Versuch, den Streit im Wege eines Vergleichs beizulegen.
Wichtig ist es, einen solchen Vergleichsvorschlag auf dessen Angemessenheit und Konsequenzen hin zu überprüfen, da beispielsweise steuerliche Auswirkungen ebenso wie mögliche Sperrfristen mitunter gegen die Annahme einer Abfindung sprechen können.
Auch im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses gilt es, Fristen und formale Vorgaben zu beachten und so prozessuale Nachteile zu verhindern.
Wir legen für unsere Mandanten die erforderlichen Rechtsmittel ein, erarbeiten in Abstimmung mit unseren Mandanten Stellungnahmen und entwickeln die erfolgversprechendste prozessuale Strategie. Die Termine vor dem Arbeitsgericht nehmen wir für oder mit unseren Mandanten wahr und beraten auch in der laufenden Verhandlung über ggf. unterbreitete Vergleichsvorschläge.
Sollte das Arbeitsgericht ein Urteil fällen, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines möglicherweise einzulegenden Rechtsmittels, beraten unsere Mandanten hinsichtlich der Erfolgschancen einer weiteren Instanz und legen ggf. Berufung gegen ein Urteil ein.
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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