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Vertretung vor dem Arbeits­gericht

Können Arbeit­geber und Arbeit­nehmer ihre Differenzen außer­gericht­lich nicht bei­legen, folgt häufig der Gang vor das Arbeits­gericht. Hier wird in aller Regel zunächst ein Güte­versuch durch­geführt, d. h. der zu­ständige Arbeits­richter unter­nimmt den Versuch, den Streit im Wege eines Ver­gleichs bei­zu­legen.

Wichtig ist es, einen solchen Ver­gleichs­vor­schlag auf dessen Ange­messen­heit und Konse­quenzen hin zu über­prüfen, da bei­spiels­weise steuer­liche Aus­wirkungen ebenso wie mög­liche Sperr­fristen mit­unter gegen die An­nahme einer Ab­findung sprechen können.

Auch im Rahmen eines Arbeits­gerichts­prozesses gilt es, Fristen und formale Vor­gaben zu be­achten und so prozessuale Nach­teile zu ver­hindern.

Wir legen für unsere Mandanten die erforder­lichen Rechts­mittel ein, erarbeiten in Abstimmung mit unseren Mandanten Stellung­nahmen und ent­wickeln die erfolg­ver­sprechendste prozessuale Strategie. Die Termine vor dem Arbeits­gericht nehmen wir für oder mit unseren Mandanten wahr und beraten auch in der laufenden Ver­handlung über ggf. unter­breitete Vergleichs­vor­schläge.

Sollte das Arbeits­gericht ein Urteil fällen, prüfen wir die Erfolgs­aus­sichten eines möglicher­weise ein­zu­legenden Rechts­mittels, beraten unsere Mandanten hin­sicht­lich der Erfolgs­chancen einer weiteren Instanz und legen ggf. Berufung gegen ein Urteil ein.

Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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