Belegarztwesen
Neben der vertragsärztlichen Tätigkeit in den eigenen Praxisräumlichkeiten kommt für viele Ärzte eine zusätzliche Tätigkeit als Belegarzt an einem Krankenhaus in Betracht.
In diesen Fällen gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu analysieren, Verhandlungen mit dem Krankenhausträger zu führen und die konkreten Verträge wie z. B. Belegarztvertrag aber auch Nutzungsverträge für OPs etc. zu gestalten.
Daneben muss die Belegarztanerkennung erreicht werden, um einen vertragsärztlichen Status auch in den Räumen des Krankenhauses zu gewährleisten.
Wichtig hierbei ist es, auch die möglichen Auswirkungen auf die eigentliche vertragsärztliche Tätigkeit in eigener Praxis oder als angestellter Vertragsarzt zu analysieren und zu berücksichtigen.
Wir unterstützen unsere Mandanten im Rahmen der Verhandlungen, entwerfen die notwendigen Verträge und führen die Verfahren auf Belegarztanerkennung.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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