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Dem Daten­schutz wurde in (zahn)­ärzt­lichen und psycho­thera­peu­tischen Praxen von je her große Be­deu­tung bei­ge­messen. Das Recht des Pa­tien­ten auf die Ein­hal­tung der Schwei­ge­pflicht und den sorg­sa­men Um­gang mit seinen Daten war immer schon von hoher Wichtig­keit.

Verschärft haben sich die ent­sprechen­den Regelun­gen deut­lich mit Ein­füh­rung der Daten­schutz­grund­ver­ordnung.

Dies gilt so­wohl im direkten Kontakt mit den Pa­tien­ten und z. B. der Frage, ob und unter welchen Voraus­setzun­gen Rezepte o. Ä. an An­ge­hö­ri­ge heraus­ge­ge­ben werden dürfen, als auch in Bezug auf den Außen­auf­tritt und hier vor allem die ent­sprechen­den Daten auf der Web­site einer Praxis.

Nicht selten flattern Praxen Ab­mahn­schrei­ben fin­di­ger Ab­mahn­kanz­leien ins Haus, welche mut­maß­liche Ver­stöße gegen Vor­schrif­ten der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung z. B. in den Daten­schutz­er­klärun­gen der Web­sites zum Gegen­stand haben und mit hohen Ge­bühren sowie der Auf­forder­ung zur Ab­gabe straf­be­wehr­ter Unter­lassungs­er­klärun­gen ein­her­gehen.

Da hier zu­meist äußerst kurze Fristen für eine Reak­tion gesetzt werden, sollten be­troffe­ne Praxen direkt Kontakt zu einem fach­kun­digen Rechts­an­walt auf­neh­men, um über­prü­fen zu lassen, ob die geltend ge­mach­ten An­sprüche tat­säch­lich ge­geben sind.

Zudem soll­ten die ent­sprechen­den An­ga­ben auf den Web­sites genau über­prüft und kon­trol­liert werden, um spä­teren Ärger zu ver­meiden.

Wir führen solche Prü­fun­gen durch und be­raten unsere Man­dan­ten in allen Frage­stellun­gen des Daten­schutzes so­wohl gegen­über den Pa­tien­ten, als auch im Rahmen der Außen­dar­stellung.

Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Vita »

augustyn@voss-medizinrecht.de

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