Datenschutz
Dem Datenschutz wurde in (zahn)ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen von je her große Bedeutung beigemessen. Das Recht des Patienten auf die Einhaltung der Schweigepflicht und den sorgsamen Umgang mit seinen Daten war immer schon von hoher Wichtigkeit.
Verschärft haben sich die entsprechenden Regelungen deutlich mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung.
Dies gilt sowohl im direkten Kontakt mit den Patienten und z. B. der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Rezepte o. Ä. an Angehörige herausgegeben werden dürfen, als auch in Bezug auf den Außenauftritt und hier vor allem die entsprechenden Daten auf der Website einer Praxis.
Nicht selten flattern Praxen Abmahnschreiben findiger Abmahnkanzleien ins Haus, welche mutmaßliche Verstöße gegen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung z. B. in den Datenschutzerklärungen der Websites zum Gegenstand haben und mit hohen Gebühren sowie der Aufforderung zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen einhergehen.
Da hier zumeist äußerst kurze Fristen für eine Reaktion gesetzt werden, sollten betroffene Praxen direkt Kontakt zu einem fachkundigen Rechtsanwalt aufnehmen, um überprüfen zu lassen, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich gegeben sind.
Zudem sollten die entsprechenden Angaben auf den Websites genau überprüft und kontrolliert werden, um späteren Ärger zu vermeiden.
Wir führen solche Prüfungen durch und beraten unsere Mandanten in allen Fragestellungen des Datenschutzes sowohl gegenüber den Patienten, als auch im Rahmen der Außendarstellung.
Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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