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Weiter­bildung

Die je­weili­gen (Zahn)­Ärzte­kammern er­lassen je­weils eine eigene Weiter­bildungs­ord­nung. Ziel der Weiter­bildung ist der ge­regel­te Er­werb fest­ge­legter Kennt­nisse, Er­fahrungen und Fertig­keiten nach ab­ge­schlosse­ner (zahn)­ärzt­licher Aus­bil­dung und Er­tei­lung der Er­laub­nis zur Aus­übung der (zahn)­ärzt­lichen Tätig­keit, um be­son­dere Kom­pe­ten­zen zu er­langen. Ge­re­gelt wer­den ins­be­son­dere:

  • Fach­arzt­bezeich­nungen
  • Schwer­punkt­bezeich­nungen
  • Zusatz­bezeich­nungen.

Fest­ge­legt werden die er­forder­lichen Weiter­bildungs­inhalte und –zeiten ebenso wie die Voraus­setzun­gen, die ein (Zahn)­Arzt er­füllen muss, um für die Durch­führung von Weiter­bil­dun­gen an­er­kannt zu werden.

Vielfach werden Weiter­bildun­gen (ins­beson­dere im Be­reich der All­gemein­medi­zin) finan­ziell ge­för­dert und durch die Kammern unter­stützt.

Ist eine Weiter­bil­dung ge­plant, ist zu­nächst ab­zu­klären, ob der weiter­bil­den­de (Zahn)­Arzt über eine ent­sprechen­de Be­fug­nis ver­fügt bzw. diese er­langen kann. So­dann sind die Weiter­bildungs­in­halte und –zeiten ab­zu­stimmen. So ist es zum Bei­spiel mög­lich eine Weiter­bil­dung in Teil­zeit zu ab­sol­vieren, wenn die Dauer der Weiter­bil­dung ins­ge­samt ent­sprechend ver­längert wird.

Wir be­raten und ver­treten unsere Man­dan­ten in allen Fragen der Weiter­bil­dung gegen­über den Kammern und legen ggf. Rechts­mittel gegen ab­lehnen­de Ent­schei­dun­gen ein.

Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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