Weiterbildung
Die jeweiligen (Zahn)Ärztekammern erlassen jeweils eine eigene Weiterbildungsordnung. Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten nach abgeschlossener (zahn)ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der (zahn)ärztlichen Tätigkeit, um besondere Kompetenzen zu erlangen. Geregelt werden insbesondere:
- Facharztbezeichnungen
- Schwerpunktbezeichnungen
- Zusatzbezeichnungen.
Festgelegt werden die erforderlichen Weiterbildungsinhalte und –zeiten ebenso wie die Voraussetzungen, die ein (Zahn)Arzt erfüllen muss, um für die Durchführung von Weiterbildungen anerkannt zu werden.
Vielfach werden Weiterbildungen (insbesondere im Bereich der Allgemeinmedizin) finanziell gefördert und durch die Kammern unterstützt.
Ist eine Weiterbildung geplant, ist zunächst abzuklären, ob der weiterbildende (Zahn)Arzt über eine entsprechende Befugnis verfügt bzw. diese erlangen kann. Sodann sind die Weiterbildungsinhalte und –zeiten abzustimmen. So ist es zum Beispiel möglich eine Weiterbildung in Teilzeit zu absolvieren, wenn die Dauer der Weiterbildung insgesamt entsprechend verlängert wird.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen der Weiterbildung gegenüber den Kammern und legen ggf. Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen ein.
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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