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Beratung und Vertretung bei Verhandlungen

Im Rahmen der Vertrags­verhand­lungen wird zu­nächst ab­ge­klärt, welche Vor­stellungen, Ziele und Wünsche die einzel­nen Vertrags­parteien haben. Sodann wird das hier­für passende Konzept ent­wickelt.

So kann es sich je nach indi­vidu­eller Situation an­bieten, zu­nächst eine Zu­lassung zu teilen, ein Anstellungs­ver­hält­nis zu be­gründen, eine Über­gangs­gemein­schafts­praxis zu gründen etc.

Auch bei der Fest­legung bzw. der Ver­hand­lung des Kauf­preises er­geben sich zahl­reiche Fall­stricke, aber auch Gestaltungs­möglich­keiten. Hier gilt es unter ertrags­wert­orien­tierter Betrach­tungs­weise einen für beide Seiten ak­zep­tablen Kauf­preis zu defi­nieren.

So sind auf Ab­geber­seite die wirt­schaft­lichen Rahmen­daten der zu über­tragen­den Praxis zu ana­ly­sieren, in enger Ab­stimmung mit dem zu­stän­digen Steuer­berater die maß­geb­lichen Unter­lagen zusammen­zu­stellen und ein re­eller Kauf­preis zu er­mitteln. Hier­bei muss be­rück­sich­tigt werden, ob Regress­ver­fahren laufen bzw. drohen, die Räum­lich­keiten der Praxis weiter­hin ge­nutzt werden können und welche Ver­bind­lich­keiten u. U. be­stehen. Zudem ist das steuer­lich sinn­vollste Konzept mit dem Steuer­berater des Ver­käufers ab­zu­stimmen, um ggf. mög­liche Steuer­vor­teile zu nutzen und un­nötige Steuer­zahlung­en zu ver­mei­den.

Auf Seiten des Käufers sollten unter Zu­hilfe­nahme des eigenen Steuer­be­raters die durch den Verkäufer ge­nannten Zahlen an­hand der aus­ge­händigten Unter­lagen über­prüft, alle mit der Praxis im Zusammen­hang stehen­den Ver­träge ana­ly­siert und ab­ge­klärt werden, ob z. B. der Miet­ver­trag über­nommen wer­den kann.

Soll ein Anteil an einer Gemein­schafts­praxis ver­kauft werden, sind die übrigen Praxis­partner zu kontak­tieren und deren Zu­stimmung zu sichern. Des Weiteren sollte der be­stehen­de Gemein­schafts­praxis­ver­trag ge­prüft und ggf. an­ge­passt werden, bevor der Käufer der Ge­sell­schaft bei­tritt.

Wir be­raten unsere Man­danten hin­sicht­lich des für sie je­weils sinn­vollsten und wirt­schaft­lichsten Weges, über­nehmen die Kommunikation mit der anderen Vertrags­partei sowie ggf. dem zu­ständigen Zu­lassungs­aus­schuss. Wir arbeiten immer in enger Ko­operation mit dem je­wei­li­gen Steuer­be­rater unserer Man­danten, um sicher­zu­stellen, dass auch aus steuer­licher Sicht der opti­male Weg ge­wählt wird.

Ist ein Nach­be­setz­ungs­ver­fahren durch­zu­führen, ent­wickeln wir das je­weils passende Konzept, stellen die not­wen­di­gen An­träge und ver­treten unsere Man­dan­ten gegen­über den Zu­lassungs­gremien.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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voss@voss-medizinrecht.de

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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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