Beratung und Vertretung bei Verhandlungen
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird zunächst abgeklärt, welche Vorstellungen, Ziele und Wünsche die einzelnen Vertragsparteien haben. Sodann wird das hierfür passende Konzept entwickelt.
So kann es sich je nach individueller Situation anbieten, zunächst eine Zulassung zu teilen, ein Anstellungsverhältnis zu begründen, eine Übergangsgemeinschaftspraxis zu gründen etc.
Auch bei der Festlegung bzw. der Verhandlung des Kaufpreises ergeben sich zahlreiche Fallstricke, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten. Hier gilt es unter ertragswertorientierter Betrachtungsweise einen für beide Seiten akzeptablen Kaufpreis zu definieren.
So sind auf Abgeberseite die wirtschaftlichen Rahmendaten der zu übertragenden Praxis zu analysieren, in enger Abstimmung mit dem zuständigen Steuerberater die maßgeblichen Unterlagen zusammenzustellen und ein reeller Kaufpreis zu ermitteln. Hierbei muss berücksichtigt werden, ob Regressverfahren laufen bzw. drohen, die Räumlichkeiten der Praxis weiterhin genutzt werden können und welche Verbindlichkeiten u. U. bestehen. Zudem ist das steuerlich sinnvollste Konzept mit dem Steuerberater des Verkäufers abzustimmen, um ggf. mögliche Steuervorteile zu nutzen und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Auf Seiten des Käufers sollten unter Zuhilfenahme des eigenen Steuerberaters die durch den Verkäufer genannten Zahlen anhand der ausgehändigten Unterlagen überprüft, alle mit der Praxis im Zusammenhang stehenden Verträge analysiert und abgeklärt werden, ob z. B. der Mietvertrag übernommen werden kann.
Soll ein Anteil an einer Gemeinschaftspraxis verkauft werden, sind die übrigen Praxispartner zu kontaktieren und deren Zustimmung zu sichern. Des Weiteren sollte der bestehende Gemeinschaftspraxisvertrag geprüft und ggf. angepasst werden, bevor der Käufer der Gesellschaft beitritt.
Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich des für sie jeweils sinnvollsten und wirtschaftlichsten Weges, übernehmen die Kommunikation mit der anderen Vertragspartei sowie ggf. dem zuständigen Zulassungsausschuss. Wir arbeiten immer in enger Kooperation mit dem jeweiligen Steuerberater unserer Mandanten, um sicherzustellen, dass auch aus steuerlicher Sicht der optimale Weg gewählt wird.
Ist ein Nachbesetzungsverfahren durchzuführen, entwickeln wir das jeweils passende Konzept, stellen die notwendigen Anträge und vertreten unsere Mandanten gegenüber den Zulassungsgremien.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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