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Honorar­verteilung / Praxis­besonder­heiten

Die Honorar­ver­teilung und die hier­für geltenden Regelungen sind nach wie vor un­über­sichtlich und schwer nach­voll­ziehbar. Hinzu kommt eine viel­fältige und sich über mehrere Jahr­zehnte er­strecken­de Recht­sprechung, welche die gesetz­liche und unter­gesetz­lichen Vor­gaben ergänzt und modifiziert.

Für nieder­gelassene (Zahn)Ärzte und Psycho­therapeuten ist es so schlechter­dings un­möglich, den eigenen Honorar­bescheid auf dessen Richtig­keit hin zu über­prüfen.

Wir unter­stützen daher unsere Mandanten, indem wir eine ent­sprechen­de Prüfung an­hand des je­weils geltenden HVM, der Vor­gaben des SGB V sowie der Recht­sprechung der Sozial­gerichts­bar­keit vor­nehmen und eine recht­liche Ein­schätzung ab­geben.

Darüber hinaus analysieren wir die Ab­rechnungs­werte der Praxis in Bezug auf die Frage, ob u. U. eine Praxis­besonder­heit vor­liegt, welche ein zu­sätz­liches Budget aus­lösen könnte. Sollte dies der Fall sein, stellen und begründen wir die not­wendigen Anträge bei der KV und über­nehmen die Kommunikation.

Sollte ein Bescheid fehler­haft sein oder eine budget­relevante Praxis­besonder­heit vor­liegen, welche nicht anerkannt wird, führen wir die ent­sprechen­den Antrags- und Wider­spruchs­ver­fahren bei den K(Z)Ven und über­nehmen die Ver­tretung vor den Gerichten.

Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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