Honorarverteilung / Praxisbesonderheiten
Die Honorarverteilung und die hierfür geltenden Regelungen sind nach wie vor unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Hinzu kommt eine vielfältige und sich über mehrere Jahrzehnte erstreckende Rechtsprechung, welche die gesetzliche und untergesetzlichen Vorgaben ergänzt und modifiziert.
Für niedergelassene (Zahn)Ärzte und Psychotherapeuten ist es so schlechterdings unmöglich, den eigenen Honorarbescheid auf dessen Richtigkeit hin zu überprüfen.
Wir unterstützen daher unsere Mandanten, indem wir eine entsprechende Prüfung anhand des jeweils geltenden HVM, der Vorgaben des SGB V sowie der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vornehmen und eine rechtliche Einschätzung abgeben.
Darüber hinaus analysieren wir die Abrechnungswerte der Praxis in Bezug auf die Frage, ob u. U. eine Praxisbesonderheit vorliegt, welche ein zusätzliches Budget auslösen könnte. Sollte dies der Fall sein, stellen und begründen wir die notwendigen Anträge bei der KV und übernehmen die Kommunikation.
Sollte ein Bescheid fehlerhaft sein oder eine budgetrelevante Praxisbesonderheit vorliegen, welche nicht anerkannt wird, führen wir die entsprechenden Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den K(Z)Ven und übernehmen die Vertretung vor den Gerichten.
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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