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Krankenhausrecht

Seit vielen Jahren beraten und ver­treten wir Kranken­häuser in ihren recht­lichen Be­langen. Diese sind viel­fältig, da sich zahl­reiche recht­liche Pro­bleme bei­spiels­weise auf dem Gebiet des Arbeits­rechts, der Ver­zahnung ambu­lant/statio­närer Be­reich, der Ver­trags­ge­stal­tung und dem Ver­hält­nis zu den Kranken­kassen er­geben.

Aufgrund der Viel­zahl an Rechts­ge­bieten gilt es, eine Fülle an gesetz­lichen und unter­gesetz­lichen Vor­gaben und nicht zu­letzt auch Recht­sprechung zu be­achten und ein­zu­halten.

Wir beraten Kranken­häuser in diesen An­ge­legen­heiten und be­gleiten und ver­treten sie gegen­über Dritten.

Kanzlei für Medizinrecht Voß & Partner in Münster