Krankenhausrecht
Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Krankenhäuser in ihren rechtlichen Belangen. Diese sind vielfältig, da sich zahlreiche rechtliche Probleme beispielsweise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, der Verzahnung ambulant/stationärer Bereich, der Vertragsgestaltung und dem Verhältnis zu den Krankenkassen ergeben.
Aufgrund der Vielzahl an Rechtsgebieten gilt es, eine Fülle an gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben und nicht zuletzt auch Rechtsprechung zu beachten und einzuhalten.
Wir beraten Krankenhäuser in diesen Angelegenheiten und begleiten und vertreten sie gegenüber Dritten.