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Vertrags(zahn)arztrecht

Auf dem Gebiet des Vertrags­(zahn)­arztrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten gegen­über den K(Z)Ven sowie den Aus­schüssen und unter­stützen sie dabei, ihren Praxis­alltag möglichst störungs­frei zu gestalten.

Mit Erwerb einer vertrags­(zahn)­ärztlichen Zulassung und Eintritt in das kassen­ärzt­liche System geht zwangs­läufig der Umstand einher, dass fortan die K(Z)V auf viele wichtige Bereiche des Praxis­alltags und -ablaufs Einfluss nimmt. Dies gilt nicht nur für die Abrechnung, sondern auch für die angebotenen Sprech­stunden­zeiten, die Möglich­keiten, mit Kollegen zu kooperieren oder diese an­zu­stellen, Praxen zu erwerben und vieles mehr.

Durch unsere beratende Tätig­keit helfen wir, die jeweilige Praxis recht­lich so auf­zu­stellen und Projekte so zu planen, dass mögliche Problem­felder minimiert und unnötige Ver­fahren vermieden werden.

Es lohnt sich daher, bereits früh­zeitig Kontakt auf­zu­nehmen und offene Fragen zu klären bzw. mögliche Fehler­quellen zu erkennen und zu beseitigen.

Soweit ein Verfahren bereits initiiert wurde, über­nehmen wir die Interessen­vertretung unserer Mandanten im Verfahren, fertigen die not­wendigen Stellung­nahmen und nehmen an Sitzungs­terminen teil. Ebenso werden wir vor Sozial- und Landes­sozial­gerichten sowie dem Bundes­sozial­gericht tätig.

Kanzlei für Medizinrecht Voß & Partner in Münster

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Verfahren vor dem Zulassungs­ausschuss / Berufungs­ausschuss
  • Zweigstellen / Filialen
  • Plausibilitäts­prüfungs­verfahren
  • Disziplinar­verfahren
  • Wirtschaftlich­keits­prüfungen / Richt­größen­prüfungen
  • Wirtschaftlich­keits­prüfungs­prophylaxe
  • Honorar­verteilung
  • Beleg­arztwesen