Vertrags(zahn)arztrecht
Auf dem Gebiet des Vertrags(zahn)arztrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten gegenüber den K(Z)Ven sowie den Ausschüssen und unterstützen sie dabei, ihren Praxisalltag möglichst störungsfrei zu gestalten.
Mit Erwerb einer vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung und Eintritt in das kassenärztliche System geht zwangsläufig der Umstand einher, dass fortan die K(Z)V auf viele wichtige Bereiche des Praxisalltags und -ablaufs Einfluss nimmt. Dies gilt nicht nur für die Abrechnung, sondern auch für die angebotenen Sprechstundenzeiten, die Möglichkeiten, mit Kollegen zu kooperieren oder diese anzustellen, Praxen zu erwerben und vieles mehr.
Durch unsere beratende Tätigkeit helfen wir, die jeweilige Praxis rechtlich so aufzustellen und Projekte so zu planen, dass mögliche Problemfelder minimiert und unnötige Verfahren vermieden werden.
Es lohnt sich daher, bereits frühzeitig Kontakt aufzunehmen und offene Fragen zu klären bzw. mögliche Fehlerquellen zu erkennen und zu beseitigen.
Soweit ein Verfahren bereits initiiert wurde, übernehmen wir die Interessenvertretung unserer Mandanten im Verfahren, fertigen die notwendigen Stellungnahmen und nehmen an Sitzungsterminen teil. Ebenso werden wir vor Sozial- und Landessozialgerichten sowie dem Bundessozialgericht tätig.
Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Verfahren vor dem Zulassungsausschuss / Berufungsausschuss
- Zweigstellen / Filialen
- Plausibilitätsprüfungsverfahren
- Disziplinarverfahren
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen / Richtgrößenprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungsprophylaxe
- Honorarverteilung
- Belegarztwesen