Schlichtungsverfahren
Große Relevanz haben Schlichtungsverfahren für viele unserer Mandanten im Rahmen von Behandlungsfehlervorwürfen. Bei den Ärztekammern sind in aller Regel eigene Schlichtungsstellen für (Zahn)Arzthaftpflichtfragen eingerichtet.
Sobald ein Patient dort einen Antrag auf Überprüfung einer Behandlung stellt, wird der behandelnde (Zahn)Arzt informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Ab diesem Punkt sollte in jedem Fall eine rechtliche Beratung eingeholt und die zuständige Haftpflichtversicherung informiert werden. Die Teilnahme an einem solchen Verfahren ist für den Behandler nicht zwingend, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein.
Wir begleiten unsere Mandanten im Rahmen dieser Verfahren und verfassen in Abstimmung mit ihnen und der zuständigen Haftpflichtversicherung die notwendigen Stellungnahmen nicht zuletzt auch im Hinblick auf einen möglicherweise folgenden Haftungsprozess.
Auch in vielen Gemeinschaftspraxisverträgen finden sich Klauseln, nach welchen für die Klärung von Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis vor der Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges, also dem Gang vor ein Zivilgericht, zunächst ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist.
Da an die Wirksamkeit solcher Regelungen hohe formale Anforderungen gestellt werden, gilt es im Streitfall zunächst genau zu prüfen, ob die im Vertrag ggf. vereinbarte Klausel wirksam ist und welche Rechtsfolgen sie mit sich bringt.
Sodann ist ein geeigneter Schlichter zu finden und das entsprechende Verfahren durchzuführen. Erst im Anschluss an eine (erfolglose) Schlichtung ist der Gang zu den ordentlichen Gerichten möglich.
Wir beraten unsere Mandanten bereits bei der Konzeptionierung eines Gesellschaftsvertrages zu der Frage, ob in ihrem Fall die Vereinbarung einer Schlichtungsabrede sinnvoll ist und prüfen für den Fall, dass ein Vertrag mit einer solchen Klausel vorliegt, deren Wirksamkeit. Sodann entscheiden wir gemeinsam mit unseren Mandanten, welcher weitere Weg beschritten werden soll.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
Vita »
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
Vita »