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Kooperationsverträge, Belegarztverträge

Um kosteneffizient ein umfangreiches Leistungsspektrum in einer Privatklinik vorhalten zu können, bieten sich Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten anderer Fachgruppen oder Krankenhäusern an. Soweit mit den eigenen angestellten Ärzten beispielsweise keine volle Auslastung der Betten erreicht wird, so können diese im Rahmen eines Belegarztvertrages durch niedergelassene Kollegen anderer Fachgruppen genutzt werden, die ihre Patienten dort stationär behandeln können. Bei der Durchführung von Operationen kann es wiederum wirtschaftlich sinnvoll sein, keine eigenen Anästhesisten anzustellen, sondern mit einem externen Anästhesistenteam zusammenzuarbeiten, das dann auch die vollständige apparative Infrastruktur vorhält. Jede Zusammenarbeit mit externen Ärzten sollte zur klaren Abgrenzung der Haftung, der Kostenteilung und Abrechnung gegenüber dem Patienten durch einen schriftlichen Vertrag abgebildet werden. Wir beraten Sie umfassend und erstellen die notwendigen Vertragswerke.

Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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