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Arbeitsrecht

Gerade das Arbeits­recht stellt viele Kranken­häuser vor eine Fülle von Frage­stellungen.

So ergeben sich die üblichen Problem­felder wie Mutter­schutz, Eltern­zeit, Urlaubs- und Ver­gütungs­an­sprüche, Ab­mah­nungen und Kündi­gungen.

Darüber hinaus können sich bei kirch­lichen Trägern Besonder­heiten aus dem Kirchen­recht er­geben. Ab­hängig von der Person des Trägers weichen auch z. B. die Mit­bestimmungs­rechte und einzelne Rahmen­be­dingungen von­ein­ander ab.

Außerdem sind weitere gesetz­liche Vor­gaben wie z. B. des Arbeits­zeit­ge­setzes zu be­rück­sich­ti­gen. Wichtig ist auf­grund der dezi­dierten Recht­sprechung zu den Hinter­grund- und Bereit­schafts­diensten, die tat­säch­liche Arbeits­zeit korrekt zu ver­ein­baren und zu be­rechnen.

In vielen Häusern gelten darüber hinaus Tarif­ver­träge, welche wiederum eigene Rege­lungen für die Arbeits­ver­hält­nisse vor­sehen.

Besonderheiten gelten auch für die Chef­arzt­ver­träge. So ist auf die Chef­ärzte das Arbeits­zeit­gesetz nicht an­wend­bar. Ihnen kann zudem ein eigenes Liqui­da­tions­recht ein­ge­räumt werden und ein Chef­arzt­vertrag wird typischer­weise mit Bonus­rege­lungen bzw. Ziel­ver­ein­barun­gen ver­sehen.

Wir be­raten und ver­treten unsere Man­dan­ten im Rahmen des Ab­schlusses von Arbeits­ver­trägen und stellen sicher, dass diese auch einer späteren gericht­lichen Über­prüfung stand­halten.

Des Weiteren über­nehmen wir im Streit­fall die außer­gericht­liche Interessen­wahr­nehmung sowie die Prozess­führung in arbeits­gericht­lichen Streitig­keiten.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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voss@voss-medizinrecht.de

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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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