Arbeitsrecht
Gerade das Arbeitsrecht stellt viele Krankenhäuser vor eine Fülle von Fragestellungen.
So ergeben sich die üblichen Problemfelder wie Mutterschutz, Elternzeit, Urlaubs- und Vergütungsansprüche, Abmahnungen und Kündigungen.
Darüber hinaus können sich bei kirchlichen Trägern Besonderheiten aus dem Kirchenrecht ergeben. Abhängig von der Person des Trägers weichen auch z. B. die Mitbestimmungsrechte und einzelne Rahmenbedingungen voneinander ab.
Außerdem sind weitere gesetzliche Vorgaben wie z. B. des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen. Wichtig ist aufgrund der dezidierten Rechtsprechung zu den Hintergrund- und Bereitschaftsdiensten, die tatsächliche Arbeitszeit korrekt zu vereinbaren und zu berechnen.
In vielen Häusern gelten darüber hinaus Tarifverträge, welche wiederum eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse vorsehen.
Besonderheiten gelten auch für die Chefarztverträge. So ist auf die Chefärzte das Arbeitszeitgesetz nicht anwendbar. Ihnen kann zudem ein eigenes Liquidationsrecht eingeräumt werden und ein Chefarztvertrag wird typischerweise mit Bonusregelungen bzw. Zielvereinbarungen versehen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Rahmen des Abschlusses von Arbeitsverträgen und stellen sicher, dass diese auch einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Des Weiteren übernehmen wir im Streitfall die außergerichtliche Interessenwahrnehmung sowie die Prozessführung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
Vita »
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
Vita »
Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Vita »