Wir verwenden Cookies Cookie Details
zurück

Mediation

Das Mediations­ver­fahren folgt dem Grund­ge­danken, dass nicht eine fremde, dritte Person über einen Sach­verhalt ent­scheidet, sondern dass die Parteien selbst eine ein­ver­nehmliche Lösung finden.

Das Ver­fahren ist ver­traulich, frei­willig und selbst­be­stimmt. Die Parteien ent­scheiden über den Inhalt der Mediation, mögliche Erweiter­ungen des Sach­verhalts und die Lösungs­findung.

Der Mediator ist neutral, über­nimmt die Gesprächs­leitung und –führung und er­arbeitet gemein­sam mit den Parteien Lösungs­an­sätze. Er ver­fügt über keine Ent­scheidungs­kompe­tenzen, sondern er­mög­licht den Parteien, ihren Streit selbst auf­zu­arbeiten und zu lösen.

Das Mediations­ver­fahren ist im Gegen­satz zu gericht­lichen und schieds­gericht­lichen Prozessen darauf aus­ge­richtet, einen Streit nicht zu ent­scheiden, sondern bei­zu­legen.

Alle Be­teiligten er­halten die Möglich­keit, in einem geschützten Um­feld und unter strikter Wahrung der Ver­traulich­keit ihren Stand­punkt zu erläutern, ihre Wünsche und Ziele für die Zukunft zu äußern und eigene Lösungs­ansätze vor­zu­tragen.

Die Erfahrung zeigt, dass auf diesem Wege häufig un­nötige zeit- und kosten­intensive gericht­liche Ver­fahren ver­mieden werden können und die Parteien Wege finden, zu­künftig wieder konstruktiv und positiv mit­ein­ander um­zu­gehen.

Je nach den Um­ständen des Einzel­falles nehmen die Parteien jeweils allein oder in Be­gleitung eines Rechts­an­walts an dem Ver­fahren teil.

Frau Rechts­an­wältin Sabine Warnebier steht als zer­ti­fi­zierte Mediatorin zur Ver­fügung und führt ent­sprechende Ver­fahren durch.

Daneben begleiten wir unsere Mandanten auch in Mediationen bei anderen Mediatoren.

Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
Vita »

warnebier@voss-medizinrecht.de

Download vcard