Mediation
Das Mediationsverfahren folgt dem Grundgedanken, dass nicht eine fremde, dritte Person über einen Sachverhalt entscheidet, sondern dass die Parteien selbst eine einvernehmliche Lösung finden.
Das Verfahren ist vertraulich, freiwillig und selbstbestimmt. Die Parteien entscheiden über den Inhalt der Mediation, mögliche Erweiterungen des Sachverhalts und die Lösungsfindung.
Der Mediator ist neutral, übernimmt die Gesprächsleitung und –führung und erarbeitet gemeinsam mit den Parteien Lösungsansätze. Er verfügt über keine Entscheidungskompetenzen, sondern ermöglicht den Parteien, ihren Streit selbst aufzuarbeiten und zu lösen.
Das Mediationsverfahren ist im Gegensatz zu gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Prozessen darauf ausgerichtet, einen Streit nicht zu entscheiden, sondern beizulegen.
Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit, in einem geschützten Umfeld und unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit ihren Standpunkt zu erläutern, ihre Wünsche und Ziele für die Zukunft zu äußern und eigene Lösungsansätze vorzutragen.
Die Erfahrung zeigt, dass auf diesem Wege häufig unnötige zeit- und kostenintensive gerichtliche Verfahren vermieden werden können und die Parteien Wege finden, zukünftig wieder konstruktiv und positiv miteinander umzugehen.
Je nach den Umständen des Einzelfalles nehmen die Parteien jeweils allein oder in Begleitung eines Rechtsanwalts an dem Verfahren teil.
Frau Rechtsanwältin Sabine Warnebier steht als zertifizierte Mediatorin zur Verfügung und führt entsprechende Verfahren durch.
Daneben begleiten wir unsere Mandanten auch in Mediationen bei anderen Mediatoren.
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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