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Beratung

Wir unter­stützen unsere Man­danten bereits im Vor­feld und klären ins­be­sondere, ob ge­plante Pro­jekte wie z. B. Kooperationen zwischen ver­schiedenen Akteuren im Gesund­heits­wesen straf­recht­liche Relevanz ent­falten könnten.

Um mögliche Ermittlungs­ver­fahren und nach­folgen­de Ver­ur­tei­lungen zu ver­meiden, bietet es sich an, vor der Ver­wirk­lichung ge­planter Konzepte diese auch auf eine mög­liche straf­recht­liche Kompo­nente hin zu über­prüfen und ggf. andere Lösungs­wege zu er­arbeiten.

Gleiches gilt in den Fällen, in welchen über Zwangs­maß­nahmen gegen Patienten oder die Durch­führung von Unter­suchun­gen und / oder Be­hand­lungen von Kin­dern z. B. mit ge­trennt leben­den Eltern­teilen zu ent­schei­den ist oder Be­hand­lungs­wünsche von Patienten, welche medi­zinisch nicht sinn­voll bzw. nicht indi­ziert sind.

Auch hier sollten die be­troffenen Leistungs­er­bringer im Vor­feld fach­kun­digen Rat ein­holen, um so ein eigenes straf­bares Ver­halten zu ver­meiden.

Grund­sätzlich gilt immer noch der alte Spruch „Unkennt­nis schützt vor Strafe nicht“, sodass auch ein un­ge­wollter oder gar un­wissent­licher Ver­stoß gegen Straf­vor­schriften zu­mindest eine Straf­bar­keit wegen Fahr­lässig­keit nach sich ziehen kann.

Wir raten daher unseren Man­danten regel­mäßig, sich auch dann beraten zu lassen, wenn Un­klar­heiten und Un­sicher­heiten be­treffend ein ge­plantes Vor­gehen oder das eigenen Ver­halten gegen­über Patienten oder Patienten­eltern be­stehen und so den sichersten Weg zu gehen.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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voss@voss-medizinrecht.de

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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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