Beratung
Wir unterstützen unsere Mandanten bereits im Vorfeld und klären insbesondere, ob geplante Projekte wie z. B. Kooperationen zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen strafrechtliche Relevanz entfalten könnten.
Um mögliche Ermittlungsverfahren und nachfolgende Verurteilungen zu vermeiden, bietet es sich an, vor der Verwirklichung geplanter Konzepte diese auch auf eine mögliche strafrechtliche Komponente hin zu überprüfen und ggf. andere Lösungswege zu erarbeiten.
Gleiches gilt in den Fällen, in welchen über Zwangsmaßnahmen gegen Patienten oder die Durchführung von Untersuchungen und / oder Behandlungen von Kindern z. B. mit getrennt lebenden Elternteilen zu entscheiden ist oder Behandlungswünsche von Patienten, welche medizinisch nicht sinnvoll bzw. nicht indiziert sind.
Auch hier sollten die betroffenen Leistungserbringer im Vorfeld fachkundigen Rat einholen, um so ein eigenes strafbares Verhalten zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt immer noch der alte Spruch „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“, sodass auch ein ungewollter oder gar unwissentlicher Verstoß gegen Strafvorschriften zumindest eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit nach sich ziehen kann.
Wir raten daher unseren Mandanten regelmäßig, sich auch dann beraten zu lassen, wenn Unklarheiten und Unsicherheiten betreffend ein geplantes Vorgehen oder das eigenen Verhalten gegenüber Patienten oder Patienteneltern bestehen und so den sichersten Weg zu gehen.