Mediation / Streitbeilegung
Zwar lässt es sich in vielen Fällen nicht vermeiden, den klassischen Weg der Streitentscheidung vor ein Gericht anzutreten. Allerdings besteht je nach den Umständen des Einzelfalles häufig auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung.
Nicht nur aus Kostengründen, sondern auch um Zeit zu sparen und keine Energien auf unnötige Verfahren zu verschwenden, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob eine solche außergerichtliche Streitbeilegung in Betracht kommt.
Hierfür stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung.
So wird im Rahmen eines Mediationsverfahrens gemeinsam mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung gesucht.
Das Schiedsgerichtsverfahren hingegen verfolgt den Gedanken eines „normalen“ gerichtlichen Verfahrens und endet mit einem Vergleich oder einem Urteil des Schiedsgerichts.
Schlichtungsverfahren werden häufig in Gesellschaftsverträgen vorgesehen und sind unter Umständen (zwingend) vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens durchzuführen.