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Mediation / Streit­bei­legung

Zwar lässt es sich in vielen Fällen nicht ver­meiden, den klassischen Weg der Streit­ent­scheidung vor ein Gericht an­zu­treten. Aller­dings be­steht je nach den Um­ständen des Einzel­falles häufig auch die Möglich­keit einer außer­gericht­lichen Streit­bei­legung.

Nicht nur aus Kosten­gründen, sondern auch um Zeit zu sparen und keine Energien auf un­nötige Ver­fahren zu ver­schwenden, sollte in jedem Fall ge­prüft werden, ob eine solche außer­gericht­liche Streit­bei­legung in Betracht kommt.

Hierfür stehen ver­schiedene Ver­fahren zur Ver­fügung.

So wird im Rahmen eines Mediations­verfahrens gemein­sam mit den Parteien eine ein­ver­nehm­liche Lösung gesucht.

Das Schieds­gerichts­ver­fahren hin­gegen ver­folgt den Gedanken eines „normalen“ gericht­lichen Ver­fahrens und endet mit einem Ver­gleich oder einem Urteil des Schieds­gerichts.

Schlichtungs­ver­fahren werden häufig in Gesell­schafts­ver­trägen vor­ge­sehen und sind unter Um­ständen (zwingend) vor der Ein­leitung eines gericht­lichen Ver­fahrens durch­zu­führen.

Kanzlei für Medizinrecht Voß & Partner in Münster