Vermeidung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Neben der Vertretung in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren bieten wir an, die Abrechnungsdaten zahnärztlicher Praxen auf mögliche Angriffspunkte hin zu überprüfen, Fehlerquellen und mögliche Regressfallen auszuschalten und helfen so dabei, Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren zu vermeiden.
Wir analysieren die vorliegenden Abrechnungswerte, betrachten diese „mit den Augen“ einer Prüfstelle und untersuchen insbesondere auch die Abrechnungshäufigkeiten einzelner Ziffern in Relation zueinander.
Dabei suchen wir auch nach Fehlern in der Abrechnung, welche im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren regelmäßig mit Regressen geahndet werden.
Darüber hinaus identifizieren wir prüfrelevante Praxisbesonderheiten und geben unseren Mandanten Dokumentationshilfen an die Hand, um diese Besonderheiten und ihre jeweilige konkrete Auswirkung auf die Abrechnungswerte einzelner Ziffern bzw. des Fallwertes auch im Falle einer Prüfung nachweisen und beziffern zu können.
So helfen wir, Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren zu vermeiden bzw. die Dokumentation so zu gestalten, dass vorliegende Praxisbesonderheiten in vollem Umfang Berücksichtigung finden werden.
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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