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Vertragsgestaltung (Ü)BAG, PG etc.

Die Gemein­schafts­praxis / Berufs­aus­übungs­gemein­schaft besteht in dem Zusammen­schluss mehrerer nieder­ge­lassener Leistungs­er­bringer zum Zwecke der gemein­samen Behandlung von Patienten mit­hin der gemein­samen (zahn)­ärztlichen Berufs­aus­übung. Als Rechts­form steht hier die Gesell­schaft bürger­lichen Rechts oder die Partner­schafts­gesell­schaft zur Ver­fügung. Der Behand­lungs­vertrag mit dem Patienten kommt in diesem Fall nicht mit dem einzelnen (Zahn)­Arzt, sondern mit der Gesell­schaft zustande. Jeder Gesell­schafter ist zur Behandlung des Patienten berechtigt und ihm gegen­über ver­pflichtet. Die Ab­rechnung der erbrachten Leistungen erfolgt gemein­sam gegen­über dem Patienten oder den Kosten­trägern.

Die gemein­same Berufs­aus­übung ist an einem oder auch an mehreren Praxis­sitzen in Form einer über­ört­lichen Kooperation zu­lässig. Sie kann sowohl fach­gleich aber auch fach­über­greifend er­folgen. Auch die Be­schränk­ung der gemein­samen Tätig­keit auf bestimmte Leistungs­be­reiche im Rahmen einer Teil­berufs­aus­übungs­gemein­schaft ist möglich.

Von den Berufs­aus­übungs­gemein­schaften sind die sog. Orga­nisations­gemein­schaften zu unter­scheiden. Hier­unter fallen z. B. die Praxis­gemein­schaft sowie die Apparate- und Labor­gemeinschaft. Die Besonder­heit besteht darin, dass zwar Infra­strukturen räum­licher, perso­neller oder geräte­technischer Art gemein­sam genutzt werden, die Patienten­behand­lung jedoch durch den be­teilig­ten Leistungs­erbringer auf eigene Rechnung und nicht durch die Gesell­schaft er­folgt. Hier geht es im Wesent­lichen darum eine geeignete Kosten­ver­teilung unter den Beteiligten herbei­zu­führen. Aber auch Regelungen zur Über­trag­bar­keit der ins­besondere im Rahmen einer Praxis­gemein­schaft ver­bundenen Praxen auf einen Nach­folger sollten vereinbart werden, da der Gesell­schafts­anteil an der Praxis­gemein­schaft als wesent­licher Teil der Einzel­praxis mit­über­tragen werden muss.

Die Gestaltung der in jedem Fall er­forder­lichen Gesell­schafts­ver­träge setzt eine genaue Analyse der persön­lichen und wirt­schaft­lichen Rahmen­be­dingungen bei den Beteiligten voraus. Regelungen zu den Be­teiligungs­verhält­nissen am materiellen und ggf. im­materiellen Ver­mögen der Gesell­schaft, zur Ergebnis- / Kosten­ver­teilung sowie ins­besondere auch zu den Fragen rund um eine mög­liche Trennung der Kooperation sind zu er­örtern, ab­zu­wägen und zu ent­scheiden. Dabei arbeiten wir eng mit den jeweiligen steuer­lichen Beratern der Beteiligten zusammen, um eine möglichst optimale Regelung des Einzel­falls herbei­zu­führen.

Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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