Sektorenübergreifende Kooperationen
Die Zusammenarbeit zwischen ambulant tätigen niedergelassenen Ärzten einerseits und Krankenhäusern andererseits erweist sich in vielen Fällen als ausgesprochen sinnvoll. Durch eine sektorenübergreifende Kooperation können die Behandlungspfade abgestimmt, unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden und Doppeluntersuchungen verhindert werden. Auch können Ärzte sowohl ambulant als auch stationär in die Behandlung des Patienten einbezogen werden.
Andererseits bieten Kooperationen zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor häufig Anlass für Kritik, da die Grenze zwischen rechtlich zulässigem und unzulässigem Verhalten zuweilen fließend ist. Ein Stichwort mag hier die verbotene „Zuweisung gegen Entgelt“ sein.
Bei der Gestaltung sektorenübergreifender Kooperationen sind daher eine Vielzahl von berufs-, vertragsarzt-, sozialversicherungs- bis hin zu strafrechtlichen Normen zu beachten, um die Kooperation auf sichere Beine zu stellen.
Martin Voß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Maître en Droit
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Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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