Haftpflichtversicherungen
Die Interessen unserer Mandanten und der für sie zuständigen Haftpflichtversicherungen gehen in aller Regel konform. Wir werden daher regelmäßig auch durch die Versicherungen mandatiert und vertreten sodann nicht nur die Interessen unserer Mandanten, sondern auch die der Haftpflichtversicherungen.
Hierbei ist es wichtig, von Anfang an einen engen Kontakt zur Haftpflichtversicherung zu suchen und das Vorgehen abzustimmen. Letztlich ist auch abzuklären, ob der Versicherungsschutz alle geltend gemachten Ansprüche umfasst und – sollte dies nicht der Fall sein – die entsprechenden Haftungs- und Schadensquoten mit den Versicherungen abzustimmen.
Dies gilt insbesondere für Haftpflichtfälle im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, da hier die Patientenseite in der Regel nicht nur Schmerzensgeld und u. U. die Kosten weiterer Behandlungen geltend macht, sondern darüber hinaus oftmals auch die Rückzahlung geleisteten zahnärztlichen Honorars verlangt. Da das zahnärztliche Honorar jedoch nicht vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung umfasst ist, übernimmt die Versicherung in diesen Fällen weder den auf diesen Bereich entfallenden Betrag noch die hierdurch fällig werdenden anteiligen Gerichts- und Anwaltskosten.
Wir übernehmen für unsere Mandanten die Kommunikation mit der Versicherung sowie die Abrechnung der vom Versicherungsschutz umfassten Honorare.
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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Lucas Augustyn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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