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Haftpflichtversicherungen

Die Interessen unserer Mandanten und der für sie zu­ständigen Haft­pflicht­ver­sicherungen gehen in aller Regel konform. Wir werden daher regel­mäßig auch durch die Ver­sicherungen man­datiert und ver­treten sodann nicht nur die Interessen unserer Man­danten, sondern auch die der Haft­pflicht­ver­sicherungen.

Hierbei ist es wichtig, von Anfang an einen engen Kontakt zur Haft­pflicht­ver­sicherung zu suchen und das Vor­gehen ab­zu­stimmen. Letzt­lich ist auch ab­zu­klären, ob der Ver­sicherungs­schutz alle geltend ge­machten An­sprüche um­fasst und – sollte dies nicht der Fall sein – die ent­sprechen­den Haftungs- und Schadens­quoten mit den Ver­sicherungen ab­zu­stimmen.

Dies gilt ins­be­sondere für Haft­pflicht­fälle im Bereich der zahn­ärzt­lichen Ver­sor­gung, da hier die Patienten­seite in der Regel nicht nur Schmerzens­geld und u. U. die Kosten weiterer Be­hand­lungen geltend macht, sondern darüber hinaus oft­mals auch die Rück­zahlung ge­leisteten zahn­ärzt­lichen Honorars ver­langt. Da das zahn­ärzt­liche Honorar jedoch nicht vom Ver­sicherungs­schutz der Haft­pflicht­ver­sicherung um­fasst ist, über­nimmt die Ver­sicherung in diesen Fällen weder den auf diesen Bereich ent­fallen­den Be­trag noch die hier­durch fällig werden­den an­teiligen Gerichts- und Anwalts­kosten.

Wir über­nehmen für unsere Mandanten die Kommu­nikation mit der Ver­sicherung sowie die Ab­rech­nung der vom Ver­sicherungs­schutz um­fassten Honorare.

Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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