Abmahnung / Kündigung
Immer wieder kommt es in laufenden Arbeitsverhältnissen zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. aufgrund der Arbeitsqualität, vermehrtem Zu-Spät-Kommen oder gehäuften Abwesenheiten wegen Erkrankungen.
In diesen Fällen besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Abmahnung und ggf. auch die Kündigung auszusprechen.
Allerdings sind hierbei strenge Vorgaben des Gesetzgebers sowie der Rechtsprechung einzuhalten. So ist zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist oder ob lediglich allgemeine arbeitsrechtliche Regelungen greifen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf Arbeitgeberseite gerade im Bereich der formalen Anforderungen an ein Abmahn- oder Kündigungsschreiben vielfach Fehler gemacht werden, welche in einem ggf. nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Verfahren empfindliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.
Für die Arbeitnehmer hingegen ist es wichtig, alle relevanten Fristen einzuhalten und insbesondere die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzulegen, um ihre Position zu stärken und ihre Rechte wahrzunehmen.
Sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die eigenen Rechte und Pflichten genau kennen, um so das für sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wir prüfen für unsere Mandanten die rechtliche Situation und erarbeiten die im jeweiligen Fall erfolgversprechendste Strategie, um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
Vita »
Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Vita »