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Abmahnung / Kündigung

Immer wieder kommt es in laufenden Arbeits­verhält­nissen zu Un­stimmig­keiten zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer z. B. auf­grund der Arbeits­qualität, ver­mehrtem Zu-Spät-Kommen oder ge­häuften Ab­wesen­heiten wegen Er­krankungen.

In diesen Fällen besteht für den Arbeit­geber die Mög­lich­keit, eine Ab­mahnung und ggf. auch die Kündigung aus­zu­sprechen.

Allerdings sind hierbei strenge Vor­gaben des Gesetz­gebers sowie der Recht­sprechung ein­zu­halten. So ist zu prüfen, ob das Kündigungs­schutz­gesetz an­zu­wenden ist oder ob ledig­lich all­ge­meine arbeits­recht­liche Regelungen greifen.

Die Erfahrung hat ge­zeigt, dass auf Arbeit­geber­seite gerade im Bereich der formalen An­forderungen an ein Abmahn- oder Kündigungs­schreiben viel­fach Fehler ge­macht werden, welche in einem ggf. nach­folgenden arbeits­ge­richt­lichen Ver­fahren empfind­liche finanzielle Konse­quenzen nach sich ziehen können.

Für die Arbeit­nehmer hin­gegen ist es wichtig, alle relevanten Fristen ein­zu­halten und ins­be­sondere die ihnen zur Ver­fügung stehen­den Rechts­mittel ein­zu­legen, um ihre Position zu stärken und ihre Rechte wahr­zu­nehmen.

Sowohl Arbeit­geber und Arbeit­nehmer sollten die eigenen Rechte und Pflichten genau kennen, um so das für sie best­mögliche Ergebnis zu er­zielen. Wir prüfen für unsere Mandanten die recht­liche Situation und er­arbeiten die im jeweiligen Fall erfolg­ver­sprechendste Strategie, um die Interessen unserer Mandanten durch­zu­setzen.

Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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