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Werbe­recht

Das Werbe­recht war in den letz­ten Jahren einem großen Wandel unter­wor­fen. Ins­be­son­dere mehrere Ent­schei­dun­gen des Bundes­ver­fassungs­ge­richts haben dazu ge­führt, dass hier eine deut­liche Libe­rali­sierung statt­ge­fun­den hat und heut­zu­tage viele Werbe­maß­nahmen er­laubt sind, welche noch vor ei­ni­gen Jahren durch die Kammern ge­ahndet worden wären.

Dies be­deutet je­doch nicht, dass Heil­be­rufler jede Form der Wer­bung be­trei­ben dürfen. Grund­sätz­lich zu­lässig ist die sach­lich berufs­be­zogene In­for­ma­tion. Je­doch ist auch weiter­hin jede Form der an­prei­sen­den, irre­führen­den oder ver­gleichen­den Wer­bung ver­boten.

Liegt ein Ver­stoß gegen einen der vg. Grund­sätze vor, so kann der Wer­ben­de nicht nur berufs­recht­lich die zu­stän­di­ge Kammer, sondern auch privat­recht­lich durch Mit­be­wer­ber zur Ver­ant­wor­tung ge­zogen werden. Da hier­mit empfind­liche finan­zielle Konse­quen­zen ein­her­gehen, ist Vor­sicht ge­boten.

Geplante Werbe­maß­nahmen, an deren Zu­lässig­keit Zweifel be­stehen, sollten daher im Vor­feld mit einem fach­kun­di­gen Rechts­an­walt be­sprochen und durch diesen ge­prüft werden.

Wir er­örtern mit unseren Man­dan­ten ge­plante Ver­anstal­tun­gen oder Ver­öffent­lichun­gen und weisen auf ggf. be­stehen­de recht­liche Risiken hin.

Zudem ver­tre­ten wir unsere Man­danten gegen­über den Kammern und auch Dritten, so­weit ent­sprechen­de Ver­fahren ein­ge­leitet oder Unter­lassungs­an­sprüche geltend ge­macht werden.

Sabine Warnebier
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin
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warnebier@voss-medizinrecht.de

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Dr. Christina Thissen
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
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thissen@voss-medizinrecht.de

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