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News aus Kanzlei & Medizinrecht

von Meike Isermann

Kein Schaden durch lebensverlängernde Maßnahmen

In dem viel beachteten Urteil des BGH vom 02.04.2019 (Az. VI ZR 13/18) hatte der 6. Senat über die eher ethische Frage zu entscheiden, ob das Weiterleben eines schwer erkrankten, nicht einwilligungsfähigen Patienten als Schaden im Sinne der deutschen Rechtsordnung zu qualifizieren ist.

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